Gotha. Aus dem Gerichtssaal: Ein 24-Jähriger muss sich in Gotha für Beleidigung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten.
1200 Euro Geldstrafe für vulgäre Wortwahl
Von Klaus-Dieter Simmen
Gotha. Aus dem Gerichtssaal: Ein 24-Jähriger muss sich in Gotha für Beleidigung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten.
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