Gotha. Ein Familienvater nimmt einen Zweitjob an und muss sich plötzlich wegen Betrugs verantworten.

Er hat eine Frau, zwei Kinder und einen Job. Große Sprünge kann sich die Familie bei dem, was er verdient, leider nicht leisten. Aber weil er ein fleißiger Mensch ist und den Seinen etwas bieten will, sieht er sich nach einem Zweitjob um. Und bei ebay Kleinanzeigen stößt er auf ein interessantes Inserat: Für 450 Euro im Monat, wird offeriert, könne man als Zwischenhändler Pakete aus europäischen Ländern empfangen, auf Beschädigungen und vollständigen Inhalt prüfen und an Empfänger in Deutschland weitersenden. Das klingt gut, denn in der Branche kennt sich der junge Mann aus.

Jetzt muss er sich vor dem Amtsgericht Gotha verantworten. Der Staatsanwalt wirft ihm vor, in 38 Fällen arglose Kunden betrogen zu haben. Nicht nur das, er stellt auch in Aussicht, dass der junge Familienvater für Wertersatz einstehen muss. Das bringt ihn völlig aus der Fassung.

Auch sein Anwalt schüttelt nachdenklich mit dem Kopf. Was seinem Mandanten genau vorgeworfen werde, will er von der Anklage wissen. Pakete weiterzuschicken sei kein Vergehen, besonders, wenn er daran nicht einen Cent verdient habe. Denn die versprochenen 450 Euro sind nie auf dem Konto des Mannes gelandet. Für den Verteidiger ist der Betrugsvorwurf nicht zu halten. Vielleicht Geldwäsche, allerhöchstens sogar nur Geldwäsche, mehr gehe nicht, schiebt er hinterher. Die Anklage lässt dann eben diesen Vorwurf gelten.

Vorwiegend elektronische Geräte, Handys, Festplatten und anderes seien in den Paketen gewesen, erklärt der Angeklagte dem Gericht unter Vorsitz von Ulrike Borowiak-Soika. Einmal seien Ersatzteile aus einem Motorradshop angekommen. Doch nicht nur das, im Paket habe sich eine Rechnung über die Waren befunden – ausgestellt auf seinen Namen. Das war zu viel. Ahnend, dass er einer üblen Geschichte aufgesessen ist, eilte der Familienvater zur Polizei und erstattete Anzeige.

Dort habe er sich sehr kooperativ gezeigt, bestätigt die Polizistin im Zeugenstuhl, die damals den Fall bearbeitet hatte. Und der nahm schnell Dimensionen an, von denen weder sie noch der junge Mann etwas ahnte. Auch dank seiner konnte entflochten werden, was für den Angeklagten zunächst als praktikable Gelegenheit erschien, sich etwas dazu zu verdienen.

Die Täter hatten die Waren zuvor gekauft und bezahlt, allerdings nicht mit ihrem Geld. Sie haben andere dafür bezahlen lassen. Zuvor hatten die dreisten Diebe nämlich viele Bankdaten ahnungsloser Internetbesucher abgefischt. Die unredlich erworbenen Waren boten sie aus dem Ausland im Netz an. Wer kaufte, bekam etwa ein Paket aus Irland oder Portugal. Doch zunächst bekam es der Angeklagte an seine Adresse. Über E-Mail gelangte er in den Besitz der Paketscheine. 37 Pakete sind so auf den Weg gegangen, beim 38. Mal stoppte eine fehlgelaufene Rechnung die Aktion.

Der Anwalt des Familienvaters legt sich gemächlich zurück. Was, bitte schön, bleibe nun noch am Vorwurf der Geldwäsche fragt er den Staatsanwalt. Und da seinem Mandanten weder Betrug noch Geldwäsche vorgeworfen werden könne, verlangt er das Verfahren umgehend einzustellen.

Der Staatsanwalt stimmt zu, will aber eine Einstellung gegen Geldbuße erreichen. Das bringt den Verteidiger auf die Palme: Geldbuße wofür? Dafür, dass er versucht habe für seine Familie zu sorgen? Dass er umgehend die Polizei einschaltete und ihr nach Kräften half, Licht ins Dunkel zu bringen? So könne die Anklage nicht im Ernst argumentieren, wettert der Anwalt.

Am Ende sieht der Staatsanwalt ein, dass hier keine strafbare Handlungen des Familienvaters zu verfolgen sind. Er stimmt zu, unter die Geschichte einen Schlussstrich zu ziehen. Das tut Richterin Borowiak-Soika auch und stellt das Verfahren ein.