Gotha. Die Verordnung des Landkreises Gotha wegen der Vogelgrippe gilt ab 15. Januar.
Kreis Gotha: Stallpflicht wegen Geflügelpest
Von Red
Gotha. Die Verordnung des Landkreises Gotha wegen der Vogelgrippe gilt ab 15. Januar.
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt TA testen