Kyffhäuserkreis. Um die Zahl der streuenden Katzen zu mindern, hat der Kyffhäuserkreis eine Katzenschutzverordnung erlassen. Ab sofort müssen Katzen mit Freigang gechipt, registriert und kastriert sein. Wo gilt die Verordnung künftig?

Nach langen Debatten und auf Druck von Kommunalpolitikern hat der Landkreis eine Katzenschutzverordnung erlassen. Diese gilt ab sofort in Ebeleben, den Ortsteilen Heldrungen, Gorsleben, Hauteroda, Braunsroda und Oldisleben der Kommune An der Schmücke sowie in den Ortsteilen Badra, Seega, Göllingen, Steinthaleben mit Rathsfeld und Günserode der Kommune Kyffhäuserland.

Katzen müssen in diesen Orten, wenn sie Freigang hat und weiter haben soll, kastriert werden. Das gilt für Katzen ab einem Alter von fünf Monaten, heißt es in der Verordnung. Zudem müssen die Katzen gechipt und registriert werden. Ausnahmen für Zuchtkatzen können beantragt werden.

Die Kennzeichnung der Katze soll durch die Implantierung eines elektronisch lesbaren Transponders durch einen Tierarzt erfolgen. Die Daten dürfen laut Verordnung von der Behörde ausgelesen werden. Zudem müssen Halter ihre Tiere in einem privat geführten Haustierregister, zum Beispiel beim Deutschen Tierschutzbund, registrieren.

Die Verordnung soll dem Schutz von freilebenden Katzen dienen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden, die auf eine hohe Anzahl dieser Katzen innerhalb eines bestimmten Gebietes zurückzuführen sind.

Die Verordnung gilt ab sofort und tritt am 10. April 2027 außer Kraft. Nach drei Jahren soll sie überprüft werden.

hel