Kyffhäuserkreis. Seit 10. April gibt es im Kyffhäuserkreis eine Katzenschutzverordnung, nach der Halter verpflichtet sind, ihre Katzen zu kastrieren, zu kennzeichnen und zu registrieren, wenn sie freien Auslauf hat. Dass die Regelung nicht für alle Orte im Kyffhäuserkreis gilt, kritisiert Karl Ullmann.