Nordhausen. Geringfügig entlohnte Arbeitsverhältnisse sind nicht krisensicher. Doch Minijobber haben weder Anspruch auf Kurzarbeiter-, noch auf Arbeitslosengeld.
red
Nordhausen. Geringfügig entlohnte Arbeitsverhältnisse sind nicht krisensicher. Doch Minijobber haben weder Anspruch auf Kurzarbeiter-, noch auf Arbeitslosengeld.
red
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt TA testen