Nordhausen. Der Landkreis Nordhausen setzt Anfang April den Einzug der Hortgebühren und die Beiträge für die Kreismusikschule aus.

Der Landkreis setzt den Einzug der Hortgebühren und die Beiträge für die Kreismusikschule aus, teilte Jessica Piper, Sprecherin des Landratsamtes, mit. Aufgrund der Schließung der Schulen wegen der Corona-Pandemie könne die Kreisverwaltung derzeit keine reguläre Hortbetreuung und auch keinen Musikschulunterricht anbieten.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt, das ist Anfang April, setzt der Landkreis deshalb den Lastschrifteinzug der Hort- und Musikschulgebühren aus. Eltern und Musikschüler, die ihre Gebühren selbst überweisen, werden gebeten, für diesen Monat keine Einzahlung oder Überweisung vorzunehmen.

Wenn die Kreismusikschule ihren Unterricht wieder aufnehmen kann, werden entweder die ausgefallenen Stunden nachgeholt oder die Gebühren verrechnet. Für die Notbetreuung in Grundschulen hat das Land festgelegt, dass diese weiterhin gebührenpflichtig ist.