Nordhausen. Nordhäuser Geldinstitut will erst die schriftliche Begründung von Urteil des Bundesgerichtshofes abwarten

Die Nordhäuser Kreissparkasse plant vorerst keine Kündigungen von langfristigen Sparverträgen. Dies teilte Sebastian Gräser, Leiter des Nordhäuser Vorstandssekretariats, unserer Zeitung auf Nachfrage mit. „Wir verfahren wie die Sparkasse Gera-Greiz und warten erst die schriftliche Begründung des Urteils des Bundesgerichtshofes ab und nehmen dann eine Bewertung vor“, so Gräser weiter.

Zum Hintergrund: Banken dürfen langfristige Sparverträge wegen der Niedrigzinssituation kündigen, wenn die höchste Prämie einmal ausgezahlt wurde. Daraufhin hatten sich die Beschwerden von Kunden der Sparkassen bei der Thüringer Verbraucherzentrale über die Kündigung ihrer Sparverträge gehäuft (unsere Zeitung berichtete am Dienstag).

„Das Thema steht bei uns nicht oben auf der Agenda“, ergänzte Gräser. In Nordhausen gibt es etwa 4000 solcher Sparverträge. „Wir unterscheiden zwischen Produkten mit langen Laufzeiten, dem Prämiensparen, und dem Vermögensplan ohne feste Laufzeiten“, erläuterte Gräser. Vom BGH-Urteil betroffen seien die Verträge ohne feste Laufzeiten.