Nordhausen. Die Arbeitsagentur Nordhausen informiert über die Bedingungen der Kurzarbeit.

Auch auf die Arbeitswelt im Südharz schlägt sich die Corona-Krise nieder. Am Montag hatte Feuer Powertrain Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken müssen (wir berichteten). Die Agentur für Arbeit berichtet nun von „einer Vielzahl von Arbeitgebern“, die im März dasselbe tun mussten. Sie prüft derzeit alle Anzeigen und erteilt danach die Bescheide.

Die außergewöhnlich hohe Zahl verlängere aber die Bearbeitung. „Wir verlagern aktuell Personal zu Lasten anderer Bereiche“, so Agenturleiter Karsten Froböse, der von einer „nie dagewesenen Situation“ spricht. „Aber wir werden das bewältigen“, sagt er und gibt Tipps: Ist die Anzeige der Kurzarbeit gestellt, kann mit der Kurzarbeit begonnen werden. Der Bescheid muss nicht abgewartet werden. Wichtig: Nur wenn das Einverständnis des Arbeitnehmers oder Betriebsrates vorliegt, ist Kurzarbeit möglich.

Drei Dinge sind für den Antrag wichtig:

Geleistete Arbeits- und Ausfallstunden sollten täglich aufgezeichnet werden.

Nach Abschluss des Kalendermonats errechnet der Arbeitgeber die anteiligen Löhne und Gehälter für Arbeitsstunden und Urlaub sowie das Kurzarbeitergeld für die Ausfallstunden.

Die Dokumentation erfolgt mittels Lohnbescheinigungen.

Der Antrag muss zusammen mit der Abrechnungsliste durch die Firma erstellt werden.

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