Nordhausen. Die Müllgebühren im Landkreis Nordhausen steigen. Änderungen in den Haushalten müssen bis 20. Dezember gemeldet werden.

Ab 15. Januar werden rund 23.000 Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung im Landkreis Nordhausen an Grundstückseigentümer und -verwaltungen verschickt. Diese enthalten laut Kreissprecherin Jessica Piper die Endabrechnung für erbrachte Leistungen bei der Entsorgung 2019 sowie die Vorausberechnung für das kommende Jahr auf Basis der geänderten Abfallentsorgungsgebührensatzung, die der Kreistag im November beschlossen hat.

Die Satzungsänderung wurde im Amtsblatt bekannt gemacht und gilt seitdem. Auch online kann diese unter www.landratsamt-nordhausen.de/satzungen nachgelesen werden.

Damit die Abfallentsorgungsgebühren korrekt berechnet werden können, sollten Grundstücksbesitzer alle Veränderungen in ihrem Haushalt rechtzeitig bis zum 20. Dezember dem Fachgebiet Abfallwirtschaft und Deponie im Landratsamt melden, erklärte Jessia Piper. Zu den relevanten Änderungen gehören die Neuanmeldung oder Abmeldung eines Grundstücks von der Abfallentsorgung, der Wechsel des Gebührenpflichtigen, also des Grundstückseigentümers oder -verwalters, die Veränderung der Anzahl oder der Größe der Abfallbehälter beziehungsweise der Personenzahl im Haushalt, wenn beispielsweise ein Kind geboren wird oder jemand auszieht.

Möglich ist das auch über das Online-Änderungsformular unter www.abfall-nordhausen.de, ebenso wie an die E-Mail-Adresse abfallgebuehren@lrandh.thueringen.de, per Fax an 03631 / 91 13 39 oder auf dem Postweg an Landratsamt Nordhausen, FG Abfallwirtschaft und Deponie, Behringstraße 3 in 99734 Nordhausen.

Wer dazu Fragen hat, kann sich auch persönlich im Bürger-Service-Zentrum (BSZ) beraten lassen, montags und freitags von 8.30 bis 12 Uhr, dienstags von 8.30 bis 16 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18 Uhr und am Samstag,14. Dezember, von 8.30 bis 12 Uhr.