Ellrich. Die Stadt Ellrich hat gegen den Bescheid des Landesverwaltungsamtes eine Klage eingereicht.

Die Stadt Ellrich will an ihren Plänen zum Ausbau der Straße von Sülzhayn zum Jägerfleck bei Rothesütte festhalten. Deshalb sollen die Mitglieder des Stadtrates am kommenden Montag dem Beschluss zustimmen, einen Aktivprozess gegen den Freistaat Thüringen einzuleiten. Das heißt nichts anderes, als Klage beim Verwaltungsgericht in Weimar gegen eine Entscheidung des Landesverwaltungsamtes einzureichen. Dieses hatte nämlich den Antrag der Stadt Ellrich auf Unterbleiben der Planfeststellung für den Straßenbau im Juli abgelehnt.

„Wir haben von allen Trägern öffentlicher Belange Zustimmung für unser Projekt erhalten – mit Ausnahme des Landesverwaltungsamtes und der Unteren Naturschutzbehörde“, erläutert Bürgermeister Henry Pasenow (CDU). Es werde dabei argumentiert, dass mit dem Straßenausbau die ehemalige Landesstraße 1014 wieder in Betrieb genommen werden soll. „Das stimmt aber so nicht“, stellt Pasenow klar. „Wir planen eine Tempo-30-Straße mit Tonnagebegrenzung für Lkw“, verdeutlicht der Bürgermeister. Davon ausgenommen seien nur die Holzwirtschaft und kleine Personenbusse. Und die Straße soll auch nicht ausgebaut und verbreitert, sondern lediglich instandgesetzt werden.

Außerdem führe das Landesverwaltungsamt als weiteren Grund an, dass beim Straßenbau von erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Umwelt auszugehen sei. Mit der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergebe sich aber die zwingende Notwendigkeit eines Planfeststellungsverfahrens, so die Argumentation des Amtes.

Die Stadtverwaltung hat sich Rechtsbeistand aus Erfurt geholt und das Projekt gutachterlich prüfen lassen. Im Schreiben von Rechtsanwalt Arne Friege ist folgendes Ergebnis festgehalten: „Die geplante Instandsetzung der kommunalen Straße von Sülzhayn zum Jägerfleck an der Einmündung zur Bundesstraße 4 ohne Verbreiterung oder Verlegung der Straßentrasse bedarf weder der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens noch eines Bauleitverfahrens. Mangels Eingriff in Natur und Landschaft ist auch keine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Im Rahmen der Baumaßnahme ist lediglich das artenschutzrecht­liche Störungsverbot zu beachten, wobei es ausreichend ist, wenn die Arbeiten innerhalb der Schutzzeiten erfolgen.“

Die Stadt Ellrich hat nun, um die Frist von einem Monat zu wahren, am 13. August Klage gegen den Bescheid des Landesverwaltungsamtes eingelegt. „Ich hoffe immer noch, dass das Amt auf uns zukommen wird und wir einen vorgerichtlichen Entscheid erreichen“, sagt der Ellricher Bürgermeister.