Gera. Das Landgericht Gera hat die Urteile gegen ein Mann und eine Frau verkündet. Beiden war vorgeworfen worden, sich in Pößneck gemeinsam an einem Baby vergangen zu haben.

Wegen des Missbrauchs eines drei Monate alten Babys ist ein 31-jähriger Mann in Gera zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das entschied das Landgericht Gera am Montag. Gegen eine 19-jährige Mitangeklagte sprach das Gericht eine Jugendstrafe von einem Jahr aus, die zur Bewährung verhängt wurde. Zudem muss die junge Frau während der Bewährungszeit 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten. Sie nahm das Urteil sofort an, während der Mann sich noch nicht dazu äußerte, ob er eventuell Rechtsmittel einlegt.

Wie der Vorsitzende Richter Berndt Neidhardt sagte, sah es die Kammer als erwiesen an, dass die Beschuldigten den Säugling im Jahr 2016 sexuell missbraucht und die Tat mit einem Handy gefilmt hatten. Bei der Tat sei es vor allem der Mann gewesen, der seine sexuellen Fantasien habe umsetzen wollen. „Er war der Bestimmer.“ Der große Altersunterschied von zwölf Jahren habe dazu geführt, dass die unerfahrene junge Frau den Wünschen ihres damaligen Freundes nachgekommen sei.

Kindsmutter war nicht anwesend

Staatsanwältin Dagmar Weber hatte in ihrem Schlussvortrag ebenfalls betont, die junge Frau habe in einem Gefühl der Abhängigkeit dem Wunsch des Angeklagten nachgegeben, mit einem Baby sexuelle Handlungen durchzuführen. Dazu habe sie sich mit einer Bekannten verabredet, die mit ihrer Tochter in die Wohnung des Mannes nach Pößneck gekommen sei. Als die Mutter vorübergehend abwesend war, kam es zu dem Missbrauch, den der Mann filmte. Damit sei auch der Straftatbestand der Herstellung von Kinderpornografie erfüllt worden.

Sexuelle Handlungen trotz Pilzinfektion

Straferschwerend für die Angeklagte sei es, so Neidhardt, dass sie mit dem Kind sexuelle Handlungen an sich selbst vorgenommen habe, obwohl sie an einer Pilzinfektion litt. „Selbst wenn sie das zum Tatzeitpunkt noch nicht wusste, so war ihr doch klar, dass mit ihrem Körper etwas nicht stimmte.“

Kritisch ging Neidhardt mit dem Angeklagten ins Gericht. Es habe von dessen Seite „hoher krimineller Energie“ bedurft, die Tat zu begehen. Als völlig unglaubwürdig bezeichnete es der Richter, dass der Mann das Verbrechen zunächst gestanden, dann jedoch behauptete, er sei bei der Tat nicht anwesend gewesen.

Urteil bleibt unter Forderung der Staatsanwaltschaft

Im Prozess hatte die Staatsanwaltschaft eine Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren für den 31-jährigen Angeklagten gefordert. Gegen die zum Tatzeitpunkt erst 16 Jahre alte Mitangeklagte beantragte sie eine Jugendstrafe von zwei Jahren zur Bewährung.

Der Anwalt des 31-Jährigen hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und einen Freispruch gefordert. Der Verteidiger der inzwischen 19-jährigen Angeklagten hatte beantragt, von einer Jugendstrafe für seine Mandantin abzusehen, da sie wesentlich zur Aufklärung der Tat beigetragen habe.

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