Gera. Es klingt nach einer Posse: Die AfD will eine rechtmäßige Wahl für ungültig erklären – und stößt an ihre Grenzen.

• Karlheinz Frosch steht auf Listenplatz 1 der Kreistagswahl.
• Doch der Kreisverband will eine Neuwahl abhalten.
• Beide Prozessparteien treffen sich vorm Landgericht.

Der AfD Regionalverband Süd-Ost-Thüringen und der AfD-Landtagsabgeordnete Karlheinz Frosch können bald einen Stammplatz im Landgericht Gera buchen. Im Streit über die Neuaufstellung von Wahllisten fiel am Donnerstag der erste Beschluss. Am Freitag folgten zwei weitere Entscheidungen.

Der Streit dreht sich um die Aufstellung der Kandidatenliste für die Kommunalwahlen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Am 23. Oktober 2023 hatten die AfD-Mitglieder 15 Kandidaten für die Kreistagswahl bestimmt. Auf Platz eins landete Karlheinz Frosch; die Vorstandsmitglieder hingegen weiter hinten. Die Frist zur Anfechtung der Wahl verstrich.

Kreisverband muss die Kosten tragen

Im Januar lud die Partei jedoch zur Neuwahl der Kandidatenliste. Nachdem Frosch keine Reaktion vom Landesschiedsgericht erhalten hatte, erstritt er am Landgericht Gera eine einstweilige Verfügung. „Grundsätzlich ist es möglich, dass die Mitgliederversammlung bereits gefasste Beschlüsse aufheben, abändern oder ergänzen kann“, hieß es darin. Dies sei jedoch nur zulässig, „soweit nicht dadurch Rechte Dritter verletzt werden“.

Karlheinz Frosch ist Landtagsabgeordneter der AfD in Thüringen.
Karlheinz Frosch ist Landtagsabgeordneter der AfD in Thüringen. © Tino Zippel

Im ersten Verfahren ging es zuletzt noch darum, wer die Kosten zu tragen hat: Nach Auffassung der dritten Kammer muss der AfD-Gebietsverband zahlen. Die Wahlliste sei wirksam, ordnungsgemäß beschlossen und nicht angefochten worden, begründet die Vorsitzende Richterin Judith Blasius. Die Thüringer Kommunalwahlordnung enthalte keine Bestimmung zur Wahlwiederholung oder Aufhebung von Beschlüssen. Eine weitere Aufstellungsveranstaltung sei aber möglich, um eine bestehende Liste zu ergänzen.

Zwei weitere Anträge auf einstweilige Verfügungen

Zuvor hatte die sechste Kammer zwei weitere Anträge auf eine einstweilige Verfügung verhandelt. Frosch wendet sich gegen die für Sonntag geplante Neuwahl der Kandidatenliste, nachdem die Mitgliederversammlung am 4. Februar die Aufhebung und Neuwahl mit 61 Ja-Stimmen ohne Gegenstimme bei zwei Enthaltungen beschlossen hatte. Zudem will er verhindern, dass die Wahlliste für den Stadtrat Rudolstadt aufgehoben wird.

Die Vorsitzende des AfD-Kreisverbandes, Brundhilde Nauer, mit zwei weiteren AfD-Direktkandidaten zur Landtagswahl: Peter Gerhardt (links) und Thomas Benninghaus.
Die Vorsitzende des AfD-Kreisverbandes, Brundhilde Nauer, mit zwei weiteren AfD-Direktkandidaten zur Landtagswahl: Peter Gerhardt (links) und Thomas Benninghaus. © AfD | AfD

„Niemand behauptet, dass die Wahl fehlerhaft war. Sie ist demokratisch vonstattengegangen, niemand hat sie innerhalb der Fristen angefochten. Damit ist die Wahl rechtskräftig und die Mitgliederversammlung nicht befugt, diese Wahl aufzuheben“, sagt Christian Sitter, der Rechtsanwalt von Frosch.

Überraschung für AfD-Kreisverband: Wahlliste für Stadtrat Rudolstadt schon eingereicht

Der Rechtsanwalt der AfD, Ralf Bornemann, verweist darauf, dass in den neuen Fällen das Landesschiedsgericht nicht angerufen worden sei. Zudem könnten Wahlvorschläge jederzeit zurückgenommen werden, zumal sie die parteiinterne Sphäre nicht verlassen hätten. Das stimmt zumindest für jene Liste für die Stadtratswahl in Rudolstadt nicht. Diese hatte ein AfD-Vertrauensmann am Mittwoch beim Wahlleiter eingereicht, sagt der Klägeranwalt.

Die Vorsitzende Richterin Silke Hollandmoritz versucht, die Redebeiträge der beiden Prozessparteien nicht ausschweifen zu lassen. Ihre Kammer kommt auch zum Schluss, die als Zeugin mitgebrachte zweite Sprecherin des Gebietsverbandes, Verena Sigmund, nicht zu vernehmen, weil die Aussage für die Entscheidung nicht benötigt wird. Die Kammer lud am Freitagvormittag zum Verkündungstermin – mit diesem Ergebnis.