Landkreis. Meinung gefragt zum Sportfördergesetz

Interessierte können seit Dienstag im Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags ( https://forum-landtag.thueringen.de /) den Gesetzentwurf zur Novellierung des Thüringer Sportfördergesetzes mitdiskutieren.

Mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Linke, SPD und Bündnis 90/Grüne soll Paragraf 15 Absatz 2 des Thüringer Sportfördergesetzes geändert werden, informiert der Landtag. Bisher sei hierin geregelt, dass die Nutzung der Sport- und Spielanlagen öffentlicher Träger ab 1. Januar 2020 für den Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb anerkannter Sportorganisationen, Schulen und Hochschulen weitestgehend unentgeltlich gewährt werden soll. Zur Kompensierung der dann fehlenden Einnahmen, die den öffentlichen Trägern durch diese Regelung entstehen, sieht das Gesetz die Zahlung einer Landespauschale vor.

Ergänzend soll der vorliegende Gesetzentwurf die Möglichkeit eines Interessenausgleichs zwischen den öffentlichen Trägern der Sportstätten und dem Land vorsehen. Dies soll gelten, wenn die Sportstätten von Spezialgymnasien in Trägerschaft des Landes oder für den Übungsbetrieb durch Sportfachverbände zur Förderung des Nachwuchsleistungssports genutzt werden.

Die Online-Diskussion läuft bis zum 22. August 2019.