Kölleda. Mehr Zeit für Gebietsreform im Raum Kölleda

Die Kommunalaufsicht hat die Städte Kölleda und Rastenberg, die Gemeinden Klein- und Großneuhausen sowie Ostramondra und die Verwaltungsgemeinschaft Kölleda angeschrieben, um nach Beschluss des Innen- und Kommunalausschusses des Landtags vom 5. Juli eine sogenannte ergänzende Anhörung zum Entwurf des Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 einzuleiten. Der zu diskutierende Vorschlag sieht die Ausgliederung der Stadt Kölleda aus der VG, eine Auseinandersetzung zwischen beiden und ein Inkrafttreten der Neugliederung am 1. Januar 2021 vor. Die Angeschriebenen sowie jeder Bürger kann sich vom 22. Juli bis 17. August dazu äußern.