Weimar. „Ein Mann der Tat“: Stadt und Verein würdigen zum 200-jährigen Jubiläum der Ehrenbürgerschaft Johannes Falk

Noch nie zuvor hat die Stadt Weimar im Nachgang an ihre Ehrenbürger erinnert. 200 Jahre nach seiner Ernennung war das bei Johannes Falk am 8. Februar erstmals der Fall. Vollkommen zu Recht, wie Oberbürgermeister Peter Kleine (parteilos) in seinem Grußwort sagte. Denn der erfolgreiche Diplomat, der engagierte Pädagoge und einfallsreiche Sozialreformer wurde für seine Friedensgespräche und Verhandlungen mit den französischen Truppen in Weimar und Naumburg 1806 zum Legationsrat ernannt, blickte der Vorsitzende des Falkvereins, Paul Andreas Freyer, zurück.

Johann Daniel Falk wurde am 28. Oktober 1768 in Danzig geboren und ist am 14. Februar 1826 in Weimar gestorben. Größte Bekanntheit genießt er stets in der Vorweihnachtszeit, denn er ist der Schöpfer des bekannten Weihnachtsliedes „O du fröhliche“.

Bürgermeister Schwabe verleiht Falk Bürgerrecht mit Diplom

Doch Falk hat deutlich mehr Facetten: Der „Mann der Tat“ errichtete für die Söldnerheere Napoleons ein Lazarett im Russischen Hof 1813. Im selben Jahr gründete er außerdem mit dem Stiftsprediger Carl Friedrich Horn die „Gesellschaft der Freunde in der Not“ und sammelte Spenden für Kriegsopfer – für Jung und Alt in Stadt und Land. Der „Wohltäter Weimars“ folgte seinem Motto: Eine Predigt ist noch keine Tat, wohl aber die Tat eine Predigt. Für Falks Lebenswerk verschaffte ihm der Bürgermeister und Hofrat Carl Leberecht Schwabe am 4. Februar 1824 (in der Gesamtübersicht der Ehrenbürger Weimars steht noch der 8. Februar) zunächst ein reguläres Bürgerrecht mit besonderem Diplom und einem individuellen Text zur Ehrung seiner Verdienste. Faktisch ein Ehrenbürger, wie Stadtarchivar Jens Riederer in seinem Vortrag herausstellte.

Erfunden haben die Ehrenbürgerschaft übrigens die Franzosen nach ihrer Revolution, erläuterte Paul Andreas Freyer gegenüber unserer Zeitung. 1792 ergingen diese Ehrungen sogar international: Ernannt wurden beispielsweise George Washington (US-Präsident) oder Johann Heinrich Pestalozzi (Schweizer Pädagoge) sowie ein gewisser Giler (Friedrich Schiller). Dessen Ehrenbürger-Urkunde brauchte bis 1798, um Weimar zu erreichen. Innenminister Goethe verwahrte sie zunächst, um sie erst Jahre später seinem Dichterkollegen auszuhändigen.

Weitere erstaunliche Quellen finden sich auch im Stadtarchiv zum Bürgerrecht für die Witwe Caroline Falk: Sie musste am 27. November 1827, knapp zwei Jahre nach dem Tod ihres Mannes, noch einmal 9 Reichstaler und 11 Groschen aufbringen, um in der Stadt an der Ilm unbehelligt zu leben. Übrigens bekam Johann Wolfgang von Goethe (geadelt 1815) sein Ehrenbürgerrecht am 7. November 1825 auch für alle Nachgeborenen seiner Familie verliehen. In der Gesamtübersicht der Ehrenbürger Weimars wird jedoch sein Sohn, der Kammerrat Julius August Walter Goethe, für diese Ehrung genannt.

Vorsitzender regt regelmäßige Ehrung der Ehrenbürger an

Fazit der ersten Jubiläums-Feierstunde für den zweiten Ehrenbürger Weimars: Zu ehren, um nach einer gewissen Zeitspanne diese Menschen aus dem Gedächtnis zu verlieren, sollte nicht sein, sagte Paul Andreas Freyer: „Es wäre schön, wenn Weimar mit dem heutigen Tag eine Tradition begründet – eine Erinnerungskultur für Ehrenbürger.“ Und der Blick ins Archiv lohne sich. Damit lassen sich dann auch Daten, Namen und Fakten in Gesamtübersichten der Stadt korrigieren.