Berlin. Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland leitet ein Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Thüringer Eisschnellläufer Robert Lehmann-Dolle ein. Grund ist ein möglicher Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen.
Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland leitet ein Disziplinarverfahren vor dem Deutschen Sportschiedsgericht DIS gegen den ehemaligen Thüringer Eisschnellläufer Robert Lehmann-Dolle ein. Das teilte die NADA am Freitag auf ihrer Homepage mit.
Grund ist ein möglicher Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen. Zuvor hatte die ARD-Doping-Redaktion berichtet, dass ein Eisschnellläufer in die Blutdoping-Affäre um den Erfurter Mediziner Mark Schmidt verwickelt sein soll. Die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft hatte den Namen bislang nicht bestätigt.
Dreifacher Olympia-Teilnehmer
Lehmann nahm 2006, 2010 und 2014 an Olympischen Winterspielen teil und verbuchte in der Teamverfolgung in Turin 2006 auf Rang sieben seine beste Platzierung. Zuletzt hatte der Thüringer im Olympiastützpunkt Berlin als Nachwuchstrainer gearbeitet und war in der vorigen Woche suspendiert worden.
„Aufgrund eines Whistleblowerhinweises und in enger Zusammenarbeit mit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft München I erhielt die NADA Erkenntnisse bezüglich eines möglichen Dopingverstoßes von Herrn Lehmann-Dolle in einem sportrechtlich nicht rechtsverjährten Zeitraum vor 2015“, hieß es von der NADA. Die daraufhin eingeleiteten Ermittlungen der NADA in den vergangenen Wochen hätten den Verdacht verdichtet.
„Say no to doping“
In einem Facebook-Post hatte sich Lehmann im Februar 2014 klar gegen Doping positioniert. Ein Foto zeigte den Sportler beim Training auf einem Ergometer, um den Hals ein Band mit der Aufschrift „Say no to doping“ (sag nein zu Doping). Das sei für ihn „nicht nur ein Satz, sondern eine Lebenseinstellung. Es hat mich meine Zeit im Eisschnelllauf immer begleitet“, so Lehmann. Das Facebook-Posting wurde inzwischen entfernt.
Die NADA tritt laut Mitteilung vor dem Deutschen Sportschiedsgericht als Verfahrenspartei auf. Die Entscheidung über einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen treffe das zu bestellende Schiedsgericht.
Die strafrechtlichen Ermittlungen der Schwerpunktstaatsanwaltschaft München I zur „Operation Aderlass“ sind vom sportrechtlichen Verfahren der NADA unabhängig.
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dpa