Erfurt. Im Insolvenzverfahren des FC Rot-Weiß vermeldet der Verwalter Volker Reinhardt die Zustimmung der Gläubiger zu sechs weiteren Vergleichen. Er nannte zudem die konkrete Summe, welche er inzwischen durch die Klagen eingenommen hat.

In das Insolvenzverfahren beim FC Rot-Weiß Erfurt ist Bewegung gekommen. Verwalter Volker Reinhardt hat nach einer Gläubigerversammlung am Montag beim Amtsgericht Erfurt die Einnahme weiterer Gelder vermeldet. Er habe die Zustimmung zu sechs Vergleichen mit Anfechtungsgegnern einholen können, teilte er in einer Erklärung mit.

Die Gläubiger stimmten demnach dem Abschluss dieser Vergleiche zu. Dabei geht es nach Reinhardts Angaben um ein Volumen von etwa 120.000 Euro. Der Insolvenzverwalter hatte im vergangenen Sommer die Insolvenzanfechtungen auf den Weg gebracht. Er begründet sein Vorgehen mit aus seiner Sicht fehlerhaften Zahlungen und will dabei die Summe von 13 Millionen Euro einklagen.

So viel Geld ist zwar noch lange nicht zurückgeflossen. Aber nachdem bereits im zurückliegenden Dezember weitere Abschlüsse verkündet worden waren, ist inzwischen ein mittlerer sechsstelliger Betrag zusammengekommen. „Die Gesamtsumme der Vergleiche beläuft sich daher bis heute auf 298.500 Euro“, teilte Volker Reinhardt mit. Weil bundesweit insgesamt 131 Klagen anhängig sind, geht er davon aus, dass sich die Einnahmen weiter erhöhen werden. Der Insolvenzverwalter sieht sich auf einem guten Weg, das seit fast vier Jahren laufende Verfahren bald abschließen zu können. Einen genauen Termin nannte er nach der jüngsten Gläubigerversammlung am Montag allerdings nicht und blieb im Vagen: „Die erzielten Vergleiche wirken sich positiv auf das Insolvenzverfahren aus und geben mir die Möglichkeit, das Insolvenzverfahren zum Abschluss zu bringen.“ Im vergangenen Dezember hatte er angekündigt, er wolle beim Amtsgericht im Frühjahr 2022 einen Insolvenzplan einreichen.

Unterdessen teilte Reinhardt zudem mit, dass das Arbeitsgericht Erfurt die Kündigungsschutzklage des einstigen Sportdirektors Oliver Bornemann abgewiesen habe. Ihm war zum 31. Juli 2019 gekündigt worden, was das Landesarbeitsgericht zunächst für unwirksam erklärte. Reinhardt hatte argumentiert, dass spätestens mit Anzeige der Masseunzulänglichkeit und der Einstellung des Regionalliga-Spielbetriebs am 29. Januar 2020 seine Stelle als Sportdirektor komplett entfallen sei.