Thal. Tenniscenter Erbstromtal in Thal öffnet trotz Lockdown. Regionalliga-Herren steigen ins Training ein

Thal. Zahlreiche Gebäude in ganz Deutschland wurden oder werden derzeit zu Impfzentren umfunktioniert. Dazu zählen auch Tennishallen, wie beispielsweise in Wahlstedt (Schleswig-Holstein) oder in Schwenningen (Baden-Württemberg). Im Tenniscenter in Thal sollen indes ab sofort wieder die gelben Filzkugeln über die Netze fliegen, wie Geschäftsinhaber Klaus Stöber am Wochenende via Facebook ankündigte.

„Nach reiflicher Prüfung der Rechtslage werden wir die Tennishalle in Thal ab Montag, dem 11. Januar, wieder für den Spielbetrieb öffnen“, informierte der 59-Jährige über den von ihm geplanten „wilden“ Ausstieg aus dem Lockdown.

Unter dem Slogan „#wirmachenauf“ rufen in Deutschland, Österreich und der Schweiz seit einigen Tagen Einzelhändler, Gastronomen und andere Dienstleister zu zivilem Ungehorsam auf. Weit mehr als 60.000 Teilnehmer haben sich bereits angemeldet. Je nach Sichtweise ist es eine Widerstandsbewegung oder aber ein Sammelbecken rechter Spinner und Corona-Leugner.

Stöber zählt zu den vehementen Kritikern der deutschen Corona-Maßnahmen. Er hat sich der umstrittenen Aktion angeschlossen, um, wie er sagt "an die Vernunft der Politik zu appellieren, diesen wirtschaftsfeindlichen Kurs zu beenden.“ Für ihn ist es nicht nachvollziehbar, dass eine Sportart wie Tennis nicht ausgeübt werden darf. „Eine Schließung der Halle auf Grund des Infektionsschutzgesetz setzt voraus, dass dadurch eine Gefahr für die Gesundheit ausgeht. Bei sechs Spielern auf einer Fläche von 2400 Quadratmetern können wir das nicht erkennen“, argumentiert der Hallenbesitzer und Vorsitzende des Tennisclubs 92 Ruhla.

Bei einigen seiner Kunden stieß Stöbers Ankündigung auf offene Ohren. „Da komme ich vorbei und spiele“, schrieb ein Stammgast. Ganz und gar nicht begeistert ist Ruhlas Bürgermeister Dr. Gerald Slotosch. „Herr Stöber ruft hier mit Vorsatz dazu auf, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Ich habe deshalb bereits das Ordnungsamt des Wartburgkreises und auch die Polizeiinspektion informiert“, war vom Stadtoberhaupt zu erfahren.

Stöber gehe es wohl weniger um den finanziellen Aspekt, vielmehr wolle er mit dieser Aktion in erster Linie öffentlichkeitswirksam provozieren, glaubt Slotosch und verweist auf den politischen Hintergrund. Stöber ist Fraktionsvorsitzender der AfD im Kreistag des Wartburgkreises.

Für Stöber könnte die widerrechtlichen Öffnung teuer werden. Laut dem „Thüringer Bußgeldkatalog Coronavirus zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten“ kann das Betreiben und Anbieten von untersagten Einrichtungen, Dienstleistungen oder Angeboten mit Geldbußen zwischen 500 und 10.000 Euro je nach Geschäftsgröße geahndet werden. In Wiederholungsfällen werde möglicherweise die Gewerbeerlaubnis überprüft. Stöber sieht der juristischen Verfolgung gelassen entgegen und kündigt an, diese gerichtlich anzufechten.

Auch den Tennisspielern oder Tennisspielerinnen, die zum Racket greifen, droht ein Bußgeldbescheid von 100 Euro. Das trifft jedoch nur für Hobbyspieler zu. Ohne dass sie Konsequenzen fürchten müssen, werden ab sofort die Aktiven der Ruhlaer Herren-Mannschaft wieder in der Halle ihrem Sport nachgehen. Denn die aktuell gültige Thüringer Verordnung lasse, so Stöber, Ausnahmen unter anderem für Profis zu.

Dazu zählen Vereine, die im Spielbetrieb der 1. bis 3. Liga stehen. Ruhlas Tennisherren hatten sich 2019 als Ostliga-Vizemeister für die Regionalliga Südwest qualifiziert und fallen damit als drittklassige Mannschaft in diese Kategorie, wenngleich die Regionalligasaison im Vorjahr wegen Corona abgeblasen wurde.

Seit dem 14. Dezember, als die Thüringer Landesregierung auch Individualsport in geschlossenen Räumen vorläufig untersagte, sind die Thüringer Tennishallen geschlossen. Deutschlandweit sind die Regelungen für Hallentennis indes sehr unterschiedlich. Tennis zu zweit, mit Personen des eigenen Hausstandes und Tennistraining (maximal zwei Spieler plus Trainer) ist in Hessen erlaubt, während in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zwar nicht trainiert, aber zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes in der Halle gespielt werden darf. In allen anderen Bundesländern, so auch in Thüringen, sind die Tennishallen für den Hobby- und Amateursport bis mindestens zum 31. Januar dicht. Jedenfalls dort, wo man sich an die regional gültigen Gesetze hält.