Ilmenau. Kegeln in Thüringen ist ab Montag mit Auflagen und Hygienekonzept wieder möglich.

Der Sport kehrt in kleinen Schritten wieder zurück. Zwar ist das Virus längst noch nicht besiegt und der Wettkampfsport noch für längere Zeit ausgesetzt, aber der Trainings- und Freizeitsportbetrieb läuft vorsichtig an. Ab Pfingstmontag gelten dafür in vielen Sportarten konkrete Vorgaben, was Abstandsregeln, Kontakte und Maßnahmen betrifft. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat dafür zehn symbolische Leitplanken aufgestellt, die Abstandsregelungen, Gruppengrößen, Kontakte, Risiken und Hygieneregeln beinhalten.

Das nutzte auch der Vorstand des Thüringer Kegler-Verbandes in Ilmenau, um ein spezifisches Hygienekonzept zur allgemeinen Wiederaufnahme für den Trainingsbetrieb seinen Vereinen mit auf den Weg zu geben. TKV-Landessportwart Rolf Thieme meint: „Dies ist eine Handlungsanleitung für alle Clubs und Kegel-Abteilungen und auch als Vorlage für Kegelbahninhaber und -betreiber sehr gut geeignet.“

Obwohl die Spielkommission des TKV vor einer Woche die Saison nun doch unvollendet beendete, wird die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes in allen vom Deutschen Kegler- und Bowlingbund zertifizierten Thüringer Kegelsportstätten ab Pfingstmontag, 1. Juni, erlaubt. Voraussetzung ist das Einhalten der Verordnungen und Empfehlungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Dieses Konzept wurden vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und dem Landesportbund erarbeitet und in den Sportverbänden, so auch beim DKB und dem TKV, für die jeweilige Sportart modifiziert.

Gültige Bahnabnahme-Urkunde für die Kegelsportstätte

TKV-Vizepräsident Rolf Schubert: „Mit diesem sportartspezifischen Schutz- und Hygienekonzept soll der Wiedereinstieg in den allgemeinen Trainingsbetrieb sichergestellt werden.“ Die TKV-Verantwortlichen machen dies aber von einer gültigen Bahnabnahme-Urkunde für die Kegelsportstätte und der Anerkennung mit Unterschrift der jeweiligen Club-Verantwortlichen unter dem Hygiene-Konzept abhängig. TKV-Landessportwart Rolf Thieme: „Es ist notwendig, dass sich die Vereine verpflichten, die Grundsätze und Anpassungen zu übernehmen.“ Klar bleibt aber auch. „Eine Wettkampftätigkeit bleibt bis auf Widerruf ausgeschlossen.“

Bis dahin ist also erst einmal Disziplin im Training gefordert. Dazu gehört es, den empfohlenen Abstand von zwei Metern genauso einzuhalten, wie eine lückenlose Dokumentation der am Training beteiligten Sportler in einer Anwesenheitsliste zu führen, für genügend Möglichkeiten zum Händewaschen und der Desinfektion zu sorgen. Das Duschen Sanitärbereich der Kegelsportstätten bleibt jedoch verboten, Umkleiden sollten nur einzeln benutzt werden. Außerdem ist bei den Trainingsgruppen zu beachten, dass „die Obergrenze von 20 Quadratmetern je Trainingsteilnehmer, bezogen auf die Summe von Raumgröße plus Quadratmeterzahl der vorhandenen Kegelbahnen (2, 4 oder 6 Läufe), nicht überschritten wird“, ist in den kegelspezifisch angepassten Maßnahmen zum Trainingsbetrieb ebenso verankert, wie die Verbote von „Shakehands zur Begrüßung“ oder „Abklatschen nach Spielende“, die ebenso zu unterlassen sind wie das „Anhauchen der Kugeln“. Auch Handschwämme müssen entfernt werden.

Hygienekonzept kann ergänzt werden

Lüftungspausen, zwischenzeitliche Desinfektion aller zum Training aufgelegten Kugeln, Abstandsregulierungen und vieles mehr stehen in der 28 Punkte umfassenden Hygiene-Richtlinie des Thüringer Kegler-Verbandes, die zudem in den Kegelsportstätten ab Montag ausgehangen sein wird. Übrigens: Das Hygienekonzept kann ergänzt werden, wenn dies aufgrund geforderter Infektionsschutzregeln notwendig erscheint. Vereine und Bahnbetreiben steht es auch frei, eigene mit dem kommunalen Träger abgestimmte Hygienekonzepte zu entwickeln.

„Vom sportartspezifische Schutz- und Hygienekonzept zum Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb sind die Clubs und Kegel-Abteilungen in positiver Weise betroffen“, erklärte TKV-Präsident Jürgen Franke zum Beschluss und Vize Rolf Schubert ergänzt: „In einer späteren Phase der Covid-19-Epidemie und unter der Voraussetzung, dass behördlicherseits mit einer Zusage gerechnet werden darf, erweitern wir als Spielausschuss dieses Hygiene- und Trainingskonzept um das Kapitel ‚Wettkampftätigkeit‘ zum frühestmöglichen Zeitpunkt.“

Die Hoffnung, dass das schnell geschehen kann, haben die Thüringer Kegler mit alle anderen Sportlern gemein.