Erfurt. Warum der TFV gegen das Sportgerichts-Urteil in Berufung geht und warum der Verband keine Alternativen hat.

In der Entscheidungsfrage um den Endspielort des Landespokalfinals zwischen Wacker Nordhausen und Carl Zeiss Jena am 3. Juni geht der Thüringer Fußball-Verband (TFV) in Berufung. Das ist das Ergebnis der Videokonferenz am Mittwochabend. „Wir sehen keine vergleichbar sichere Möglichkeit, als das Spiel in Jena auszutragen“, begründet TFV-Präsident Udo Penßler-Beyer den Entschluss, das Verbandsgericht anzurufen. Da es ein laufendes Verfahren ist, will er sich nicht tiefergehend dazu äußern.

Ohnehin wird der TFV erst die Urteilsbegründung des Sportgerichts abwarten. Das hatte am Dienstag dem Einspruch von Wacker Nordhausen stattgegeben und hob den Präsidiumsbeschluss des TFV auf, das Finale am 3. Juni in Jena auszutragen. Der Oberligist führte erfolgreich Gründe der sportlichen Fairness an. Er schlug alternative Spielorte wie Meuselwitz, Gera oder Gotha vor. Dort wiederum sieht der TFV aufgrund des Fanpotenzials beider Lager Risiken, die Sicherheit zu gewährleisten. Bei einer Austragung im Erfurter Steigerwaldstadion verkomplizierte sich die Lage durch drei Fangruppen.

„Es ist keine Entscheidung gegen Nordhausen, sondern eine in der Sache“, betont Penßler-Beyer. Der Verband steht in der Verantwortung für die Sicherheit. Die Zeit wird nun aber immer knapper für die Organisation des Endspiels.

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