Erfurt. Fünf Monate nach seinem ersten Versuch reichte Volker Reinhardt den überarbeiteten Insolvenzplan beim Insolvenzgericht Erfurt ein.

Ist dies das Licht am Ende des Tunnels? In dem seit viereinhalb Jahren währenden Insolvenzverfahren des FC Rot-Weiß Erfurt hat Verwalter Volker Reinhardt, laut eigener Aussage, den geänderten Insolvenzplan eingereicht. Es ist der zweite Versuch, nachdem er seine erste Version im Juli beim Insolvenzgericht Erfurt abgegeben und sechs Wochen später überraschend zurückgezogen hatte.

Um das Verfahren zu beenden und den Neustart des FC Rot-Weiß zu ermöglichen, müssen die Gläubiger dem Insolvenzplan mehrheitlich zustimmen. „Das Schicksal des Vereins und damit auch der Spielbetriebsgesellschaft liegt jetzt allein in der Hand der Gläubiger. Ich erwarte, dass die Gläubiger an der Abstimmung über den Insolvenzplan zahlreich teilnehmen, damit ein klares Votum erzielt wird“, schreibt Reinhardt in einer Mitteilung.

„Wird der Insolvenzplan angenommen, kann der Verein fortbestehen und der Aufstieg in die 3. Liga gelingen. Lehnen die Gläubiger den Insolvenzplan ab, wird das Insolvenzverfahren fortgeführt. Die Abwicklung des FC Rot-Weiß Erfurt ist dann wahrscheinlich“, heißt es in dem Schreiben weiter. Allerdings: Laut Paragraf 218 der Insolvenzordnung kann alternativ zum Verwalter auch der Schuldner, in dem Falle der Verein, einen eigenen Insolvenzplan einreichen und sich mit den Gläubigern einigen.

Den Verzug bei der Einreichung seines modifizierten Planes begründete Reinhardt mit der Klärung zahlreicher „Einwendungen“ gegen den ersten Entwurf. Dies betreffe auch die Anfechtungsklagen gegen ehemalige Arbeitnehmer und Partner des Vereins, die nach einer möglichen Annahme des Insolvenzplans fortgeführt werden sollen.

In der vergangenen Woche hatte das Arbeitsgericht Erfurt jedoch bei Anfechtungsklagen gegen fünf ehemalige Spieler und Trainer eine Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussichten abgelehnt.