Weimar. Das Thüringer Verfassungsgericht hat Teile früherer Corona-Verordnungen des Landes rückwirkend für nichtig erklärt. Auswirkungen kann das für die Bürger bei Bußgeldverfahren haben.
Urteil: Thüringer Corona-Verordnungen in Teilen ungültig – Richter kritisieren Bußgelder
Von Simone Rothe, dpa