Erfurt/München. Doping-Arzt Mark S. hat seinen Revisionsantrag im Strafverfahren gegen ihn zurückgenommen. Damit ist das Urteil gegen ihn laut Gericht nun rechtskräftig.

Das Urteil gegen den Erfurter Doping-Arzt Mark S. ist rechtskräftig. Das teilte das Oberlandesgericht München am Mittwoch mit. Die Revisionsführer Mark S. und Ansgard S. hätten ihre Revisionen in dem Strafverfahren gegen S. und vier weitere Angeklagte zurückgenommen, damit sei das Urteil rechtskräftig, erklärte das Gericht.

Mark S. war wegen jahrelangen Blutdopings an Sportlern und gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Zudem bekam er ein Berufsverbot von drei Jahren. Mitte Januar hatte sein Anwalt Juri Goldstein angekündigt, Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einzulegen.