Frankfurt. Von einem Elektromotor angetriebene Tretroller sollen in Deutschland zugelassen werden. Sie können unter anderem den Weg zur Haltestelle verkürzen. Doch in der Bahn gibt es Probleme.

Tretroller mit Elektromotor – so genannte E-Scooter – drängen auch in den deutschen Straßenverkehr. Sie sollen hauptsächlich für kurze Strecken eingesetzt werden und den Weg zur Haltestelle beschleunigen. In Bahn und Bussen wird es dann jedoch kompliziert für die Gäste mit Roller.

Zusammengeklappt würden die batteriebetriebenen Tretroller behandelt wie ein Gepäckstück, sagte eine Sprecherin des nordhessischen Verkehrsverbundes NVV. Gleiches gilt im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) sowie im Fernverkehr der Deutschen Bahn.

Aus Sicht des Fahrgastverbands Pro Bahn sind damit aber Platzprobleme vorprogrammiert. „Das kann sehr, sehr schwierig werden, denn die Bahnen sind auf solch flexible Mobilität gar nicht ausgerichtet“, sagt der Pro-Bahn-Landesvorsitzende in Hessen Thomas Kraft. Man braucht nicht viel Fantasie, um zu erkennen, dass solche Probleme nicht nur in hessischen Städten bevorstehen. In Metropolen wie dem Ruhrgebiet, Hamburg, Berlin oder München ist der Platz in Bussen und Bahnen zur Rush-Hour begrenzt.

Bereits jetzt zu wenig Halterungen

Schon jetzt gebe es Probleme, etwa mit Rollatoren, für die es keine Halterungen gebe. „Insbesondere in den Bussen sind die Flächen viel zu klein, um Kinderwagen, Rollstühle und andere Fortbewegungsmittel unterzubringen“, sagte Kraft. Zu dieser Situation kämen die E-Scooter nun hinzu. Der Markt der E-Tretroller lockt mit einem Milliardengeschäft.

Grundsätzlich begrüße sein Verband die weitere Möglichkeit, das Auto stehen zu lassen. Doch wenn E-Scooter schon als Beförderungsmöglichkeit für die letzte Meile von der Haltestelle nach Hause beworben würden, dann müssten die Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs auch für deren Mitnahme ausgestattet sein.

Insbesondere zu den Stoßzeiten in Pendlerzügen würden die bestehenden Platzprobleme verschärft, selbst, wenn die Scooter zusammengeklappt seien. „Man hat ja meistens noch mehr dabei als nur den Roller“, sagte Kraft.

Der Rhein-Main-Verkehrsverbund erklärte, in den sogenannten Mehrzweckbereichen der Bahnen gelte weiterhin, dass Kinderwagen und etwa auf den Rollstuhl angewiesene Fahrgäste Vorrang hätten.

Gewichtsbeschränkungen soll es bei Mitnahme geben

Für E-Scooter gebe es wie für Fahrräder keinen Anspruch auf Mitnahme. Diese Regelung gilt in den meisten Großstädten – etwa auch bei der BVG in Berlin.

Die Bahn hatte bereits erklärt, in ICEs und Intercitys die Gefährte kostenlos mitzunehmen – wenn sie sich zusammengeklappt unter oder über dem Sitz befinden und der Akku fest eingebaut ist. Vermutlich werde es aber Gewichtsbeschränkungen geben, sagte ein Bahnsprecher. Die Zulassung für die Tretroller soll am 15. Juni in Kraft treten. Dies ist nur eine Änderung im kommenden Monat: Amazon, E-Scooter, Sicherheit: Das ändert sich im Juni 2019.

Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Verordnung. Mit dem E-Roller fahren ist Klimaschutz der coolen Art.

Mit dem E-Roller nur auf Fahrradwegen fahren

Am 22.5.2019 machte die Bundesregierung endgültig den Weg frei für die Zulassung der E-Roller. Das Kabinett beschloss eine entsprechende Verordnung. Der Bundesrat hatte Änderungen an den ursprünglichen Plänen von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) beschlossen.

Diese Änderungen wurden nun in die Verordnung übernommen. Die Länderkammer hatte wichtige Sicherheitsregeln geändert. Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein und Radwege nutzen, auch wenn sie auf langsameren Modellen unterwegs sind. Gehwege bleiben für die neuen Gefährte zum Schutz von Fußgängern tabu.