Erfurt. Das zentrale Schuldnerverzeichnis in Thüringen macht es Gläubiger leichter, Auskunft über Schuldner zu erhalten. So viele Abfragen gab es im vergangenen Jahr.

Das seit zehn Jahren in Thüringen existierende zentrale, elektronische Schuldnerverzeichnis hat sich nach Einschätzung des Justizministeriums bewährt. Die Vorteile des über das Internet einsehbaren Registers im Vergleich zur vorherigen analogen Auskunft lägen auf der Hand. Nach Ministeriumsangaben umfasst das Verzeichnis derzeit mehr als 165.000 Einträge.

Im vergangenen Jahr habe es knapp 206.500 Gläubigeranfragen gegeben (2020: rund 239 200). Der Abruf der Schuldnerdaten ist in der Regel kostenpflichtig. In Thüringen kämen jährlich etwa 52.500 Schuldnereinträge sowie rund 12.600 neue Vermögensverzeichnisse hinzu. Neueintragungen und Löschungen hielten sich in etwa die Waage, hieß es. Die Einträge werden unter anderen von Gerichtsvollziehern und Insolvenzgerichten angeordnet.

Zentrales Register statt Anfragen bei mehreren Gerichten

Der Freistaat hatte mit der Schaffung der zentralen Online-Datenbank ein Bundesgesetz umgesetzt. Die Daten der Landesverzeichnisse werden in einem bundesweiten Online-Portal zusammengeführt. Die thüringenweite Zuständigkeit für Vollstreckungssachen liegt beim Meininger Amtsgericht.

Zuvor hatte jedes der 23 Amtsgerichte im Freistaat ein eigenes Schuldnerverzeichnis geführt. Mit dem zentralen Register entfallen für Gläubiger zeitintensive Anfragen bei mehreren Gerichten etwa bei Umzug der Schuldner.