Berlin. In Sachsen-Anhalt sind Zehntausende Einsprüche gegen den Grundsteuermessbescheid eingegangen. Zudem wurden zwei Klagen eingereicht.

Nachdem zahlreiche Bürger ihre Grundsteuererklärungen eingereicht haben, verzeichnen die Finanzämter eine steigende Anzahl von Einsprüchen gegen die zugrundeliegenden Messbescheide. Diese bilden die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Zudem sind zwei Klagen gegen diese Bescheide eingereicht worden. Derweil wurden noch immer nicht alle Grundsteuererklärungen bei den zuständigen Finanzämtern eingegangen.

Sachsen-Anhalt: Tausende Menschen legen Einspruch ein

In Sachsen-Anhalt werden die Finanzämter laut eines Berichts der „Mitteldeutschen Zeitung“ (Freitag) unter Berufung auf das Finanzministerium mit Beschwerden gegen die Neuberechnung der Grundsteuer „regelrecht überflutet“. Die Behörden hätten allein bis Anfang August mehr als 34.000 Einsprüche gegen den Grundsteuermessbescheid erhalten. Die Einsprüche ergingen gegen die amtlich festgesetzte Grundlage für die künftige Steuerhöhe.

Bislang sind nur knapp unter zehn Prozent dieser Erklärungen abschließend bearbeitet worden, berichtet die Zeitung. Insgesamt wurden 220 Anträge abgelehnt, während etwa 1.900 Anträge zu einer verbesserten Situation für die Antragsteller führten und damit offenbar berechtigt waren.

Gegenwärtig sind am Finanzgericht Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau zudem zwei Klagen anhängig, die sich gegen die Berechnung der Grundsteuer auf Basis der tatsächlich erzielbaren Mieteinnahmen richten. Hierbei legt der Staat eine hypothetische Nettokaltmiete zugrunde.

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Und auch in anderen Bundesländern gibt es Einsprüche. Bis Ende Mai wurden Medienberichten zufolge in Nordrhein-Westfalen insgesamt über 700.000 Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide verzeichnet.

Grundsteuer: Flut an Einsprüchen seit Frühjahr

Bereits im März wurde in der ARD-Sendung „Plusminus“ mit Bezugnahme auf Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft (DStG) berichtet, dass die Überarbeitung der Grundsteuer eine Flut von Einsprüchen ausgelöst hat. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits 1,3 Millionen Einsprüche bei den Finanzämtern im gesamten Bundesgebiet eingegangen.

Ab dem 1. Januar 2025 soll die Grundsteuer mittels einer neuen Formel berechnet werden. In den meisten Bundesländern wird das sogenannte Bundesmodell angewendet, während andere Länder eigene Modelle nutzen, die stärker auf Flächengrößen oder Bodenwerte abzielen. Die Berechnung des neuen Steuerbetrags erfolgt anhand der kürzlich ermittelten Grundsteuerwerte, einer Steuermesszahl und des kommunalen Hebesatzes. (fmg)