Erfurt. Wie das Land Energiekunden, die bei der Bezahlung ihrer Rechnungen in Not geraten sind, helfen will

Thüringen hilft auch in diesem Jahr unverschuldet in Not geratenen Energiekunden bei der Bezahlung ihrer Rechnungen. Der Thüringer Härtefallfonds zur Bewältigung der Energiekrise für private Haushalte sei verlängert worden, teilte das Thüringer Sozialministerium am Montag in Erfurt mit. Der angemessene Grundbedarf an Haushaltsenergie und Heizung solle für private Haushalte in existenzieller Not sichergestellt sein.

Insgesamt stehe hierfür in diesem Jahr ein Betrag von einer Million Euro zur Verfügung. Anträge könne stellen, wer wegen offener Rechnungen unmittelbar von einer Abschaltung der Energiezufuhr betroffen sei. Die Notlage dürfe nicht selbstverschuldet sein. Zudem dürfe der Haushalt keine Sozialleistungen wie Hartz IV, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Auch müssen die Mitglieder des Haushalts laut Sozialministerium über ein niedriges Einkommen verfügen, das den doppelten Regelsatz des Bürgergelds zuzüglich der tatsächlichen Kosten der Unterkunft nicht übersteigt. Das Vermögen, mit dem die Energieschulden bezahlt werden könnten, müsse unter 11.000 Euro liegen.

Anträge seien an die Thüringer Verbraucherinsolvenzstellen zu stellen. Diese beurteilten im Rahmen einer Erstberatung, ob eine finanzielle Notsituation vorliege. Im Falle eines positiven Bescheids erfolge dann einmalig eine Auszahlung durch das Landesverwaltungsamt.