Berlin. Wer einen Firmenwagen hat und privat nutzt, muss ihn versteuern. Geld sparen kann man mit Elektro-Fahrzeugen. Wir erklären wie.

Morgens mit dem Auto zur Arbeit – für Millionen Menschen in Deutschland gehört das zum Alltag. Und viele nutzen dafür nicht das eigene Auto, sondern einen Dienstwagen. Wer das Auto, das seine Firma stellt, auch privat nutzen möchte, muss das bei der Steuererklärung angeben und für diese private Nutzung Steuern zahlen. Günstiger kommt man mit einem E-Firmenwagen weg.

Wichtige Steuer-Tipps von Steuerfabi:

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, den Dienstwagen zu versteuern. Zum einen geht das über das Führen eines Fahrtenbuchs. Zum anderen über die sogenannte Ein-Prozent-Regelung. Das bedeutet, dass jeden Monat ein Prozent des Bruttolistenpreises des Firmenfahrzeugs als geldwerter Vorteil versteuert werden muss. In der Regel übernimmt der Arbeitgeber alle Kosten für das Auto, und der Arbeitnehmer muss zweierlei versteuern:

  • Ein Prozent pro Monat vom Bruttolistenpreis des
  • 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer zur Arbeit (alternativ 0,002 Prozent nach taggenauer Abrechnung).
Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi, gibt Ihnen hier regelmäßig Steuertipps.
Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi, gibt Ihnen hier regelmäßig Steuertipps. © FUNKE Foto Services | Sergej Glanze

So viel spart man mit einem E-Auto gegenüber Benziner

Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer bekommt von seinem Arbeitgeber einen Benziner mit einem Bruttolistenpreis von 60.000 Euro. Die Entfernung von seiner Wohnung zum Büro, seiner ersten Tätigkeitsstätte, beträgt 15 Kilometer. Dann gilt:

  • 1 Prozent von 60.000 Euro = 600 Euro
  • 0,03 Prozent × 15 Kilometer × 60.000 Euro = 270 Euro
  • = 870 Euro × persönlichem Steuersatz
  • = 261 Euro monatliche Steuerbelastung bei einem Steuersatz von 30 %.

Und nun der Trick mit dem E-Auto. Nutzt man ein reines Elektroauto, kann man ordentlich Geld sparen, denn hier muss nur ein Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt werden. Es gibt also eine Reduzierung der Bemessungsgrundlage und somit nur 25 Prozent von 60.000 Euro – sprich: 15.000 Euro.

  • 1 Prozent von 15.000 Euro = 150 Euro
  • 0,03 Prozent × 15 Kilometer × 15.000 Euro = 67,50 Euro
  • = 217,50 Euro × persönlichem Steuersatz (30 Prozent)
  • = 65,25 Euro monatliche Steuerbelastung für den Arbeitnehmer (statt der 261 Euro beim Benziner).

Lag der Bruttolistenpreis des Elektroautos über 60.000 Euro, fielen diese Vorteile bisher weg. Nun hat aber der Bundesrat am 22. März das Wachstumschancengesetz beschlossen. Die Grenze steigt jetzt von 60.000 Euro auf 70.000 Euro – und zwar für alle Elektroautos, die nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft worden sind oder angeschafft werden. Somit können mehr Menschen von den Vorteilen der günstigen Besteuerung für den Elektro-Firmenwagen profitieren.

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