Erfurt. Trotz holprigem Start müssen alle Thüringer Besitzer von Grundstücken die Erklärung zur Grundsteuer bis 31. Oktober 2022 abgegeben werden.
Grundsteuerreform: Abgabefrist wird nicht verlängert
Von Ingo Glase
Erfurt. Trotz holprigem Start müssen alle Thüringer Besitzer von Grundstücken die Erklärung zur Grundsteuer bis 31. Oktober 2022 abgegeben werden.
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