Erfurt. Für die Unterlagen, die bestimmte Handwerksbetriebe zur Corona-Prävention führen müssen, gelten strenge Regeln: So müssen die Listen verschlossen aufbewahrt und nach drei Wochen vernichtet werden.
Kai Mudra
Erfurt. Für die Unterlagen, die bestimmte Handwerksbetriebe zur Corona-Prävention führen müssen, gelten strenge Regeln: So müssen die Listen verschlossen aufbewahrt und nach drei Wochen vernichtet werden.
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