Erfurt. Nur etwas mehr als die Hälfte aller Beschäftigten bekommt Weihnachtsgeld. Die Gewerkschaft NGG rät dazu, Ansprüche auf den Bonus zu überprüfen.

Üblicherweise im November kommt mit dem Arbeitslohn auch das Weihnachtsgeld als finanzieller Bonus. Wie eine Umfrage des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung unter 63.000 Berufstätigen gerade zeigte, gilt das aber nur für die Hälfte der Beschäftigten (54 Prozent) – mit Unterschieden: In Westdeutschland bekommen 56 Prozent, in Ostdeutschland nur 43 Prozent der Befragten Weihnachtsgeld. Im Vorteil sind zudem Arbeitnehmer mit Tarifbindung (79 Prozent) gegenüber denen ohne Tarifbindung (42 Prozent).

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in Thüringen rät nun Beschäftigten, ihren Anspruch auf Weihnachtsgeld zu prüfen und gegebenenfalls einzufordern. „Ob den Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zusteht, ist in den meisten Tarifverträgen geregelt – zum Beispiel in der Gastro- und Bäckerbranche. Trotzdem lassen viele Gastronomen, Hoteliers und Bäckermeister ihr Personal leer ausgehen“, sagt Jens Löbel von der NGG-Region Thüringen.

Genaues Hinsehen kann sich für Minijobber und Azubis lohnen

Da genau hinzusehen, könne sich beispielsweise für die rund 9000 Minijobber in Thüringen sowie für Auszubildende lohnen. „Zahlt der Chef den Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld, haben auch geringer Verdienende im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung“, erklärt Löbel. Die Höhe des Weihnachtsgeldes richte sich nach der jeweiligen Arbeitszeit. Auch Azubis würden häufig um das Weihnachtsgeld gebracht – gerade dort, wo es keinen Betriebsrat gebe.

Versuchen, mit der Weihnachtsgratifikation die Inflationsausgleichsprämie zu ersetzen, erteilt die NGG eine Abfuhr. „Um bei rasant steigenden Preisen den Verlust der Kaufkraft etwas aufzufangen, hat der Staat die steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie eingeführt. Arbeitgeber dürfen das nicht aushebeln“, so Löbel.