Erfurt. Verband: Staatliche Unterstützung ist in ländlichen Regionen zu niedrig. Große Verluste für Unternehmen durch zu niedrige Mietpreise auf dem Land.

Die staatlichen Mietzuschüsse für Hartz-IV-Empfänger sind aus Sicht der Thüringer Wohnungswirtschaft in den ländlichen Regionen oft zu niedrig. Dies habe schwerwiegende Folgen für diese Gruppe von Mietern und die Vermieter, sagte der Direktor des Verbandes der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Frank Emrich, der Deutschen Presse-Agentur. Die Unternehmen machten bei solchen Vermietungen entweder Verlust oder sie müssten ärmere Menschen geballt in Wohngebäuden mit niedrigem Standard unterbringen, was zu einer Gettoisierung und Stigmatisierung führe. Bei Hartz-IV-Empfängern übernehmen die Kommunen die Kosten für Unterkunft und Heizung. Die Höhe der Sätze wird nach Verbandsangaben von den Landkreisen und kreisfreien Städte bestimmt, eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht. In ländlichen Regionen Thüringen seien die Sätze „definitiv nicht auskömmlich für Wohnungsunternehmen“, kri­tisierte Emrich.

Nach den Erfahrungen von Wohnungsunternehmen wäre Emrich zufolge eine Kaltmiete von mindestens etwa fünf Euro pro Quadratmeter kostendeckend. Die Sätze für die Kosten der Unterkunft lägen auf dem Land aber häufig unterhalb dieses Wertes. Als Beispiel nannte er den Landkreis Gotha mit Werten zwischen 4,04 und 4,23 Euro pro Quadratmeter.

Die Geschäftsführer von acht kommunalen Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften aus Ostsachsen hatten sich nach einem MDR-Bericht bereits vor einigen Monaten an die dortige Landesregierung gewandt, um auf diese Grundproblem aufmerksam zu machen.

Der Wohnungswirtschaftsverband sieht neben den Kämmerern der Kommunen auch das Land in der Pflicht. „Landespolitik muss die Landkreise über den kommunalen Finanzausgleich so ausstatten, dass diese in der Lage sind, ihre Verpflichtungen zu erfüllen“, sagte Emrich. Ebenso dürften die Unterkunftssätze nicht „der Willkür des jeweiligen Finanzpolitikers“ unterliegen.

Er plädierte dafür, sie nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Dynamik regelmäßig anzuheben, so wie das für das Wohngeld derzeit geplant sei.

Die Städte Erfurt und Jena zahlen für die Unterkunft von Hartz-IV-Empfängern laut Verband derzeit etwa 5,50 Euro beziehungsweise 5,70 Euro pro Quadratmeter. Dies erlaube den Wohnungsunternehmen dort jedenfalls zur Zeit eine angemessene Versorgung von sozial Schwachen mit Wohnraum, sagte Emrich.

Allerdings gebe es in Erfurt bereits Stimmen, die davor warnten, dass auch in der Landeshauptstadt ärmere Menschen schwerpunktmäßig in bestimmten Wohngegenden untergebracht werden würden. Günstiger Wohnraum sei dort vor allem in Plattenbauvierteln vorhanden.