Meiningen. Eigentlich sollten am Donnerstag in ganz Thüringen Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen in Kraft treten. Einige Landkreise nehmen jedoch davon Abstand.

Härter Ausgangsbeschränkung in Schmalkalden-Meiningen

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat am Mittwoch mit einer neuen Allgemeinverfügung die Corona-Maßnahmen im Kreis verschärft. Nach der Verordnung, die am Donnerstag in Kraft tritt, werden die geplanten Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen aufgehoben, wie das Landratsamt mitteilte. Das bedeutet, dass auch über die Weihnachtstage und zu Silvester ab 22.00 Uhr eine Ausgangsbeschränkung gilt. Damit geht der Kreis über die Thüringer Corona-Eindämmungsverordnung hinaus. Corona-Blog: Thüringen bekommt 2020 noch 19.500 Impfstoffdosen - Altenburger Land bei 600er Inzidenz

Zudem beschränkt der Landkreis private Treffen mit Freunden, Verwandten und Bekannten auch an den Feiertagen auf den eigenen und einen weiteren Haushalt. Maximal fünf Personen dürfen zusammen feiern, Kinder einschließlich 14 Jahre werden bei der Personenanzahl nicht mitgezählt. «Der Inzidenzwert hat heute die 400-er Marke überschritten», begründete Landrätin Peggy Greiser (parteilos) den Schritt. «Wir alle müssen Verantwortung übernehmen und unseren Rettungsdienst und die Kliniken jetzt vor der zunehmenden Überlastung schützen, auch wenn das heißt, dass Weihnachten in diesem Jahr anders ausfallen muss als gewohnt.»

Auflagen für Rückkehrer in Pflegeheime im Kreis Hildburghausen

Im Landkreis Hildburghausen müssen Bewohner von Pflegeeinrichtungen gesondert untergebracht werden, wenn sie nach Weihnachten von einem Aufenthalt außerhalb der Einrichtung zurückkehren. Nach einem Besuch außerhalb des Heims müssen sie sich für 14 Tage in Quarantäne begeben, teilte das Landratsamt mit. Diese Zeit könne auf fünf Tage verkürzt werden, wenn ein negativer Corona-Test vorgelegt wird und der Betroffene auch keine Symptome einer Erkrankung zeigt.

Einschränkungen bei Hochzeiten und Trauerfeiern im Wartburgkreis

Im Wartburgkreis dürfen nach einer neuen Allgemeinverfügung des Landratsamtes bei Beerdigungen neben einem Geistlichen oder einem Trauerredner sowie dem notwendigen Personal nur noch Angehörige ersten Grades des Verstorbenen teilnehmen. Bei Eheschließungen dürfen, neben der Trauzeugen, nur noch Angehörige des eigenen Haushaltes anwesend sein. Zudem werden alle Spiel- und Sportplätze gesperrt. Zudem sind alle Versammlungen, Zusammenkünfte zu weltanschaulichen und religiösen Zwecken sowie Veranstaltungen von politischen Parteien unter freiem Himmel nur noch bis 17.00 Uhr erlaubt.

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Ausgangssperren nach Weihnachten im Altenburger Land wieder verschärft

Nach Weihnachten, also nach dem 27. Dezember, gilt schließlich im Altenburger Land eine neue Allgemeinverfügung des Landratsamtes. Diese ist notwendig, weil die seit dem 12. Dezember gültige Allgemeinverfügung nur bis zum 23. Dezember wirksam ist. Im Grunde werden die Beschränkungen sogar ein wenig gelockert. So gelten die über die Thüringer Corona-Eindämmungsverordnung hinausgehenden Ausgangsbeschränkungen dann nur noch zwischen 5 und 22 Uhr.

In diesem Zeitraum dürfen sich Menschen nur noch aus den bekannten triftigen Gründen im öffentlichen Raum bewegen. Dazu zählen etwa der Weg zur Arbeit, Einkäufe oder medizinische Notfälle. Allerdings wurde die Liste der triftigen Gründe erheblich erweitert. Die neue Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 10. Januar. Das Landratsamt reagiert damit nach auf das anhaltend hohe Infektionsgeschehen. Der Inzidenzwert im Altenburger Land stieg am Mittwoch auf 591 je 100.000 Einwohner an.