Erfurt. Der Schutz von Kunst und Kultur soll ins Grundgesetz. Eine Initiative sammelt online Unterschriften für eine Bundestags-Petition.

Der Schutz von Kunst und Kultur sowie das Recht auf unbeschränkte Teilhabe aller am kulturellen Leben sollen ins Grundgesetz. Das sind zwei von drei Forderungen einer Initiative, die vor dreieinhalb Wochen eine entsprechende Online-Petition startete. Die dritte bedürfte derweil keiner Verfassungsänderung: nämlich "langfristige stabile Sicherungsinstrumente für Kunst- und Kulturschaffende zu etablieren sowie ein auf sie zugeschnittenes gesetzliches Regelwerk zu schaffen, das sie vor unverschuldeten Verdienstausfällen schützt."

Letzteres verweist aber auf den akuten Anlass der Petition "Kultur ins Grundgesetz", der chronisch zu werden droht. Prekäre Beschäftigungsver- hältnisse sind insbesondere für Freischaffende zwar immer schon die Regel gewesen. In der Corona-Krise wird die Lage aber existenzbedrohend: zunächst für sie, in der Folge für die Kulturlandschaft und insofern für uns alle. Diese Landschaft stabil zu halten, auch die institutionell geförderte, bezeichnete Thüringens Kulturstaatssekretärin Tina Beer (Linke) jüngst als "die Herausforderung schlechthin".

Doch dabei wird die Thüringer Verfassung wohl wenig helfen, obwohl dort steht: "Kultur, Kunst, Brauchtum genießen Schutz und Förderung durch das Land und seine Gebietskörperschaften."

Es gab bereits mehrere Anläufe für Kultur im Grundgesetz

Das Grundgesetz garantiert bislang einzig die Freiheit der Kunst - woraus sich im Krisenfall wenig ableiten lässt, wie wir gerade sehen. Höchst strittig ist allerdings, ob eine dort verankert Schutzklausel daran viel änderte. Es gab bereits mehrere Anläufe. Zuletzt empfahl 2005 die Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" dem Bundestag, der sie eingerichtet hatte, ins Grundgesetz zu schreiben: "Der Staat schützt und fördert die Kultur." Ein entsprechender Antrag der FDP, unterstützt von Grünen und Linken, scheiterte vier Jahre später an der Großen Koalition. Erstmals sind es nun Künstler und Kulturschaffende selbst, die sich trotzdem dafür stark machen. Acht von ihnen initiierten die Petition in Berlin; Kathrin Schülein vom Theater Adlershof tritt als Petentin auf.

Zu den 150 Erstunterzeichnern gehören Wim Wenders, Konstantin Wecker, Till Brönner, Sebastian Krumbiegel oder Barbara Thalheim. Thomas T. Müller gehört auch dazu. "Ich persönlich rechne damit, dass die nächsten drei, vier Jahre für die Museen sehr, sehr schwierige werden", erklärt der Direktor der Mühlhäuser Museen und Präsident des Museumsverbandes Thüringen dazu unter anderem. Angesichts der Schulden, die derzeit angehäuft werden, befürchtet er mittelfristige Kürzungen in den Haushalten. Dann erinnerten sich vor allem die Kommunen wohl "an die berühmten, sogenannten freiwilligen Leistungen", wozu die Kultur in ihrer vollen Breite zähle. "Wenn das Recht auf Kultur im Grundgesetz verankert würde, dann wäre das zwar nur ein erster, aber sehr wichtiger Schritt dahin, davon abzukommen, Kultur als freiwillige Leistung anzusehen", meint Müller.

Bislang beteiligten sich rund 390 Thüringer an der Aktion

Natürlich gehe es bei diesem Schritt in erster Linie um das Selbstverständnis des Staates, räumt Müller ein. Hier trifft er sich mit Tobias J. Knoblich. Der Erfurter Kulturdezernent und Präsident der Kulturpolitischen Gesellschaft ist einer von knapp 390 Thüringern, die die Petition bislang unterzeichneten. "Ein Staatsziel Kultur im Grundgesetz hätte erst einmal nur etwas Bekenntnishaftes", bestätigt Knoblich. "Daraus lassen sich keine einklagbaren Rechte ableiten." Und doch sei das eine unerlässliche Voraussetzung ist für vieles, was daraus folgte, für Förderstrategien und Mittelausstattungen zum Beispiel. "Ohne dieses klare Bekenntnis des Staates fällt es schwerer, ihn für konkrete Forderungen in Anspruch zu nehmen."

Knoblich verweist auf den deutsch-deutschen Einigungsvertrag von 1990. Dort ist ausdrücklich von Deutschlands "Bedeutung als Kulturstaat" die Rede. Im Grundgesetz hingegen nicht. Von einer Pflichtaufgabe Kultur hält Knoblich jedoch nichts. Und ausgerechnet sein Chef, Erfurts sonst eher kulturferner OB Andreas Bausewein (SPD), beweist gerade, dass es auch so geht: Er schloss Kürzungen im Kulturetat kategorisch aus.

Bis diesen Donnerstagnachmittag kam etwas mehr ein Fünftel der 50.000 Unterschriften zusammen, die es braucht, um die Petition in den Bundestag zu bringen. Das scheint für eine gewisse Skepsis in der Szene selbst zu sprechen. Bis einschließlich 24. Januar darf aber noch gesammelt werden. Mehr Informationen unter www.kulturinsgrundgesetz.de.