Erfurt/Karlsruhe. Die Anzeige von Björn Höcke gegen Angela Merkel hat kein juristisches Nachspiel. Der Thüringer AfD-Fraktionschef hatte der Bundeskanzlerin im Rahmen der Ministerpräsidentenwahl Nötigung vorgeworfen.

Eine Anzeige von Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat kein juristisches Nachspiel. Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe sagte MDR Thüringen, dass kein entsprechendes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Nötigung eingeleitet werde. Höcke hatte Angela Merkel vorgeworfen, den früheren Thüringer Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich (FDP) zum Rücktritt genötigt zu haben. Merkel hatte einen Tag nach Kemmerichs Wahl Anfang Februar bei einer Pressekonferenz in Südafrika gesagt, dieses Ergebnis müsse "rückgängig gemacht werden".

AfD-Fraktionschef Höcke hatte wenige Tage später eine Strafanzeige gegen Merkel und weitere Spitzenpolitiker bei der Staatsanwaltschaft Erfurt gestellt. Da sich die Anzeige unter anderem auch gegen Bundespolitiker richtete, liege die Zuständigkeit beim Generalbundesanwalt, sagte der Sprecher der Karlsruher Behörde. In einem zehnseitigen Schreiben begründet die Bundesanwaltschaft, warum sie kein Ermittlungsverfahren aufgrund Höckes Anzeige einleite. So sei der Tatbestand der Nötigung nicht gegeben, heißt es in dem Papier. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft hatte es neben Höckes Anzeige gegen Merkel auch weitere Anzeigen gegen Bundespolitiker mit den gleichen Vorwürfen gegeben. Auch in diesen Fällen werden keine Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Prüfungen der Anzeigen beendet, heißt es.

Björn Höcke hatte auch die Bedrohung von Kemmerich und seiner Familie angezeigt. Das sei an die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft zurückgegangen, damit diese prüft, ob ein Verfahren eingeleitet werden müsse. Hier sei die Bundesanwaltschaft nicht zuständig, sagte der Sprecher. Nach Angaben der AfD-Fraktion ist Björn Höcke von der Bundesanwaltschaft informiert worden, dass keine weiteren rechtlichen Schritte eingeleitet werden. Ein Sprecher sagte, es sei noch nicht entschieden, ob Höcke gegen die Entscheidung aus Karlsruhe Beschwerde einlegen werde.

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