Rudolstadt. Pauschale Zahlungen an Städte, Gemeinden und Kreis seien laut Thüringer Rechnungshof nicht zielführend. Künftig sollen die tatsächlichen Ausfälle stattdessen “antragsbasiert“ ersetzt werden.

Thüringens Rechnungshof hat die Landesregierung aufgefordert, bei den Finanzhilfen für die Kommunen in der Corona-Krise umzusteuern. Die pauschale Zahlung von Millionenbeträgen an Städte, Gemeinden und Kreise sei nicht zielführend, heißt es in dem am Donnerstag vom Rechnungshof in Rudolstadt veröffentlichten Jahresbericht zur Finanzprüfung der Kommunen. Nicht alle Kommunen seien gleich stark vom Einbruch der Gewerbesteuern durch die Einschränkungen in der Pandemie betroffen, argumentierte der Rechnungshof. Alles Wichtige zur Corona-Pandemie in Thüringen lesen Sie in unserem Blog

"Aus Sicht des Rechnungshofs wären Zuweisungen, die sich am tatsächlichen Gewerbesteuerausfall orientieren, treffender und gerechter", erklärten Thüringens oberste Finanzprüfer. Sie schlugen vor, Kommunen künftig nur noch auf Antrag Liquiditätshilfen zur Verfügung zu stellen. Das Land hatte den Kommunen während der Corona-Krise einen dreistelligen Millionenbetrag als zusätzliche Finanzhilfe gewährt.