Weimar. Das Terminservicegesetz ist zwar seit Samstag in Kraft, kann aber erst nach und nach umgesetzt werden

Das Mitte März beschlossene Terminservice- und Versorgungsgesetz, das vor allem Kassenpatienten schneller zu Arztterminen verhelfen soll, ist zwar seit 11. Mai in Kraft, umgesetzt werden aber kann es erst nach und nach: So ist einem Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KV) zufolge die vorgeschriebene Ausweitung der Praxis-Sprechzeiten von 20 auf 25 Wochenstunden noch nicht geregelt. „Das müssen die Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung erst tun und dabei auch klären, was genau als Sprechzeit gilt“, sagt der KV-Sprecher. Sicher sei schon, dass auch Haus- und Pflegeheimbesuche auf die 25 Stunden angerechnet werden. Bei anderen Leistungen wie ambulanten Operationen bei Augenärzten oder Chirurgen sei es dagegen noch offen.

Die fünf offenen Sprechstunden pro Woche, die wohnortnahe und grundversorgende Fachärzte künftig anbieten müssen, gebe es ab 1. September. Aber auch hier müssten erst noch die betroffenen Arztgruppen definiert und geklärt werden, wie die offenen Sprechstunden über die Woche verteilt werden sollen. Die offenen Sprechstunden sollen es gesetzlich Versicherten ermöglichen, im Akutfall neben den bestellten Patienten einen Arzt aufzusuchen. Für die Behandlung der zusätzlichen Patienten erhalten die Mediziner eine Vergütung außerhalb ihres regulären Budgets und in voller Höhe.

Bereits im Gange ist der Umbau der Terminservicestelle, die die KV Anfang 2016 einrichten musste, um Kassenpatienten innerhalb von vier Wochen Facharzttermine zu vermitteln. Künftig soll die Terminservicestelle – ohne dass die Patienten eine Überweisung vorlegen müssen – auch Termine bei Haus- und Kinderärzten vermitteln und Patienten bei der Suche nach festen Haus- oder Kinderärzten unterstützen. „Allein schon die Ankündigung im März hat uns eine Flut von Anrufen zu unterschiedlichsten Themen beschert“, sagt der KV-Sprecher.

Von Januar 2020 an muss die Terminservicestelle, die derzeit nur wochentags und außer dienstags auch nur bis Mittag zu erreichen ist, ganzjährig rund um die Uhr besetzt sein. Zu erreichen ist sie dann unter der 116 117, der Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.