Erfurt. In der EU ist der Coronavac-Impfstoff aus China nicht zugelassen, in weiten Teilen der Welt wird er aber genutzt. Und: Bedeutet Quarantäne automatisch Tätigkeitsverbot?

Im Zuge der Corona-Pandemie erreichen uns viele Fragen, die wir mithilfe von Experten beantworten wollen.

Warum darf der chinesische Impfstoff „Coronavac“ bei uns nicht geimpft werden?

Es antwortet Susanne Stöcker vom Paul-Ehrlich-Institut, dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel: Impfstoffe, die in Deutschland angewendet werden sollen, benötigen eine Zulassung durch das Paul-Ehrlich-Institut oder – wie im Fall der Covid-19-Impfstoffe – nach einem Verfahren bei der Europäischen Arzneimittelagentur EMA, durch die EU-Kommission.

Eine Zulassung kann erteilt werden, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wurde und die Anforderungen erfüllt sind. Die EMA informiert über den Start neuer Verfahren unter anderem auf ihrer Internet-Seite. Eine Liste der zugelassenen Covid-19-Impfstoffe steht auf der Internet-Seite des Paul-Ehrlich-Instituts.

Das Gesundheitsamt hat bei mir Quarantäne angeordnet. Darf der Arbeitgeber anordnen, dass ich im Homeoffice arbeite, solange sie andauert?
Dazu erklärt der DGB Rechtsschutz: Das darf der Arbeitgeber nur anordnen, wenn zuvor die Möglichkeit vereinbart wurde, zu Hause zu arbeiten. Der Arbeitgeber kann Sie nicht einfach nach Hause „versetzen“.

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