Eisenberg/Hildburghausen/Rudolstadt/Sonneberg. Nach einer Weisung des Landes haben mehrere Landkreise neue Allgemeinverfügungen veröffentlicht. In diesen Landkreisen gelten ab Dienstag strengere Corona-Regeln.

Das Thüringer Gesundheitsministerium hat mehrere Landkreise angewiesen, eine neue Allgemeinverfügung zu erlassen, die am Dienstag in Kraft tritt und mit Ablauf des 20. Dezember von einer neuen Landesverordnung abgelöst werden soll.

Wie vom Land gefordert, hat der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt - aktuell der Kreis mit der zweithöchsten Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschland - noch einmal die Corona-Regeln verschärft und am Montag eine weitere Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens erlassen. Sie sieht diverse Verschärfungen der bisher geltenden Maßnahmen vor und tritt bereits am Dienstag, 14. Dezember, in Kraft.

Konkret gelten dann weitere Kontaktbeschränkungen, strenge Kapazitätsbegrenzungen oder Personenobergrenzen für öffentliche und kulturelle Veranstaltungen (maximal 100 Personen in geschlossenen Räumen und maximal 200 außerhalb), höhere Flächenerfordernisse pro Kunde im Einzelhandel, die Verpflichtung zur Verwendung von FFP2-Masken auch in Geschäften und bei Dienstleistungen mit Publikumsverkehr.

Auch der Saale-Holzland-Kreis hat am Montag eine neue Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus veröffentlicht.

Mit der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung kommt der Landkreis damit der Verpflichtung seitens des Thüringer Gesundheitsministeriums nach, bereits schon jetzt die Regelungen in Kraft zu setzen, die das Land mit seiner neuen Corona-Maßnahmen-Verordnung Anfang kommender Woche für Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 1000 einführen wird.

Landkreis schließt Gaststätten und Freizeiteinrichtungen ab Dienstag

MDR Thüringen berichtet zudem, dass der Landkreis Hildburghausen als sogenannte Brennpunkt-Region die Corona-Regeln weiter verschärft. Gaststätten, kulturelle Veranstaltungen, Museen, Zoos und botanische Gärten sind laut Landratsamt ab Dienstag geschlossen. Nicht Geimpfte dürfen sich nur noch mit einem Haushaltsfremden treffen. In Geschäften, bei verschiedenen Veranstaltungen, in Taxen und im Nahverkehr muss eine FFP2-Maske getragen werden. Privat dürfen sich in Innenräumen nur 20 Geimpfte und Genesene treffen, draußen 30. Für Einzelhandel und bei öffentlichen Veranstaltungen gelten Platz-Beschränkungen. Zwischen 22 und 5 Uhr gilt ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum.

Strengere Regeln gelten auch im Landkreis Sonneberg, z.B. bei den Kontaktbeschränkungen. Dort dürfen sich nicht Geimpfte nur noch eine haushaltsfremde Person treffen. Außerdem gilt an einigen öffentlichen Orten Maskenpflicht, u.a. auf Marktplätzen und Wochenmärkten.

Kyffhäuserkreis verzichtet vorerst auf strengere Corona-Regeln

Auf die Veröffentlichung einer neuen Allgemeinverfügung wird die Kreisverwaltung des Kyffhäuserkreises dagegen vorerst verzichten. Das teilte auf Nachfrage der Sprecher des Landratsamtes Heinz-Ulrich Thiele mit. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt seit drei Tagen unter 1000. Die Kreise, die den Grenzwert von 1000 oder 1500 überschreiten, sollen auf Anweisung des Gesundheitsministeriums verschärfte Coronaregeln erlassen. Diese sehen etwa vor, dass nur noch getesteten Genesene und Geimpfte Gaststätten besuchen und in Hotels übernachten dürfen.

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