Erfurt. Laut der Staatsanwaltschaft Erfurt bestehe kein Anfangsverdacht wegen Volkverhetzung oder einer anderen Straftat.

Im Zusammenhang mit NS-Glocken in Thüringer Kirchen hat die Staatsanwaltschaft Erfurt keine Ermittlungen gegen die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) oder gegen Landesbischöfin Ilse Junkermann aufgenommen. Es bestehe kein Anfangsverdacht wegen Volkverhetzung oder einer anderen Straftat, sagte ein Behördensprecher am Mittwoch. Zuvor hatte MDR Thüringen darüber berichtet.

Hintergrund ist eine Strafanzeige gegen die EKM und Junkermann wegen sechs Glocken aus der Zeit des Nationalsozialismus in fünf Thüringer Kirchen. Auf den Glocken sollen etwa Hakenkreuze zu sehen sein. Die EKM hatte bereits erklärt, dass die Glocken nicht öffentlich zugänglich und nur zu hören, nicht aber zu sehen seien.

Gegen Entscheidung bereits Beschwerde eingelegt

Die Staatsanwaltschaft sehe bei den Glocken keine öffentliche Verwendung von Nazisymbolen, so der Behördensprecher. Auch werde mit dem Läuten der Glocken nicht die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft gebilligt. Gegen die Entscheidung sei aber bereits Beschwerde eingelegt worden. Deshalb sei nun die Generalstaatsanwaltschaft in Jena gefragt, so der Sprecher.

Die EKM plane im April ein Treffen mit den betroffenen Gemeinden, um über den Umgang mit den Glocken zu sprechen. Eine Kirchenglocke mit NS-Bezug im rheinland-pfälzischen Herxheim hatte 2017 für Schlagzeilen gesorgt.

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