Erfurt. Im Rahmen der Wohnungszählung beim Zensus wurden in Thüringen bereits Mahnschreiben versendet. Wer keine Daten abliefert, muss mit saftigen Bußgeldern rechnen.

Wer für die Gebäude- und Wohnungszählung beim Zensus 2022 noch keine Daten abgeliefert hat, muss eventuell bald 300 Euro Strafe zahlen. Das Landesamt für Statistik habe bereits entsprechende Mahnbescheide versendet, sagte Referatsleiter Klaus Kickner der Deutschen Presse-Agentur. Das betreffe etwa 16 Prozent der angeschriebenen Wohnungs- und Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer in Thüringen, die ihre Daten bislang noch nicht für den Zensus übermittelt hätten. Insgesamt hätten rund 546.000 Angeschriebene die Fragen bereits beantwortet.

Bisher habe die Befragung vor allem in Gemeinden, die von den Gebietsreformen betroffen waren, zu keinem Erfolg geführt, sagte Kickner. Um ein möglichst vollständiges Bild zu bekommen, sei man aber auf alle Daten angewiesen.

Beim Zensus gilt eine gesetzliche Auskunftspflicht. Wer nicht mitmacht, riskiert ein Zwangsgeld. Gefragt wurde beispielsweise nach Größe, Verwendung und Heizart der Immobilie.

Bei der Haushaltebefragung sei die Erstbefragung durch Interviewer abgeschlossen. Vereinzelt würden Haushalte noch bei unplausiblen oder widersprüchlichen Angaben befragt, sagte Kickner. Auch seien noch einige Haushalte im Rahmen der Wiederholungsbefragung auskunftspflichtig. Der weit überwiegende Teil der Befragten, die einen Zusatzfragebogen ausfüllen mussten, habe dies online erledigt.

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