Erfurt. Die Zwangspause wegen des Coronavirus ist für viele Händler in Thüringen vorerst vorbei. Die Thüringer gingen shoppen – einen richtigen „Run“ auf die Läden gab es nicht.

Vor Wochen mussten sie ihre Geschäfte wegen der Corona-Pandemie zwangsschließen, doch jetzt konnten viele Händler endlich wieder öffnen. Am heutigen Freitag nutzten die Thüringer die Möglichkeit zum Schauen und Shoppen. Die Einkaufsmeilen in den größeren Städten waren deutlich belebter als in den vergangenen Wochen, jedoch nicht überfüllt. Alle aktuellen Entwicklungen im Corona-Liveblog

In den Geschäften, aber auch in Bussen, Bahnen und Taxen trugen die meisten Menschen wie vorgeschrieben eine Maske oder Schals als Schutz vor dem Coronavirus vor Mund und Nase. „Die Mehrheit hält sich an die Regeln“, hieß es auf Anfrage bei der Thüringer Landespolizei. Gesonderte Kontrollen habe es allerdings auch nicht gegeben. „Wir setzen auch auf die Eigenverantwortung“, so ein Polizeisprecher.

In nahezu allen größeren Geschäften in der Innenstadt von Erfurt und anderswo in Thüringen kontrollierten Sicherheitsmitarbeiter, ob die Maskenpflicht eingehalten wurde. Allerdings hatten noch nicht alle Läden geöffnet, obwohl es seit dem heutigen Freitag wieder erlaubt ist.

Kommunen handeln unterschiedlich

In Apolda und Gera hatten sich die Menschen auf die nun geltende Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und beim Betreten von Läden sowie Geschäften ebenfalls eingestellt. So standen in Apolda auch viele Geschäftsinhaber und und das Verkaufspersonal mit Masken im Gesicht in den Läden. Selbst auf dem Wochenmarkt trugen viele Passanten einen Mund- und Nasenschutz. Im ostthüringischen Gera wurde der Infektionsschutz teilweise auch zum Flanieren oder bereits an Bushaltestellen aufgesetzt.

Nach Angaben des Thüringer Gesundheitsministeriums besteht nach der Landesverordnung aktuell keine Pflicht für Verkäufer und Verkäuferinnen, eine Maske zu tragen. Es gebe jedoch in einzelnen Kommunen, wie zum Beispiel in Weimar, abweichende Vorschriften. Zudem erließen einige Arbeitgeber im Freistaat ihre eigenen Vorschriften zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus.

Management von Einkaufszentren in der Verantwortung

Nach der Thüringer Landesverordnung können Läden bis zu einer Größe von 800 Quadratmetern, aber auch solche, die einen Teil ihrer Verkaufsfläche abhängen, seit heute wieder öffnen. Auch die Geschäfte in den Ladenpassagen der großen Einkaufszentren konnten wieder Kunden reinlassen – allerdings wie überall nur unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.

Bei Einkaufszentren ist die Größe der einzelnen Geschäfte für die Flächenberechnung ausschlaggebend, nicht die Größe der Shoppingzentren, so das Gesundheitsministerium. Das Centermanagement sei dafür verantwortlich, dass auch außerhalb der Läden die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. So dürften zum Beispiel keine Warteschlangen entstehen. Außerdem muss es Aushänge oder Durchsagen zu den Corona-Regeln geben, die neben der Maskenpflicht einen Abstand von mindestens 1,5 Metern vorschreiben.

Kritik an Lockerungen gibt es auch

Unumstritten sind die Lockerungen im Alltagsleben allerdings nicht. So sieht Erfurts Oberbürgermeister Andreas Bausewein (SPD) die Wiederöffnung der Läden kritisch und befürchtet mehr Neuinfektionen mit dem Coronavirus. „Diese Lockerungen könnten zu viel sein. Das Schlimmste wäre doch, wenn wir Mitte Mai sagen müssen, wir gehen jetzt wieder drei Schritte zurück“, sagte Bausewein.

Jörg Lauenroth-Mago von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hält die strengen Auflagen für notwendig. Sie müssten jedoch auch kontrolliert werden. „Ich halte ein schrittweises Lockern für richtig.“ Er wünsche sich dabei ein flexibles und umsichtiges Agieren der Arbeitgeber. Den Beschäftigten im Handel sollten beim Dauertragen der Schutzmasken zumindest kleine Pausen gewährt werden, verlangte er. Zudem sollten wie in den Supermärkten durchsichtige Schutzwände im Kassenbereich angebracht werden, forderte der Gewerkschafter.

Werner: Schal oder Tuch helfen nur bei Abstandseinhaltung

Die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes in Läden und im öffentlichen Nahverkehr – in manchen Städten auch in Behörden oder Parks – gilt für alle Thüringer. Ausgenommen sind nach der Verordnung der Landesregierung nur nachweislich kranke Menschen, die beim Atmen beeinträchtigt würden, sowie Kinder bis zum Alter von sechs Jahren. Viele Kommunen bemühen sich darum, dass ausreichend Masken angeboten werden können; Unternehmen und kleine Gewerbetreibende nahmen dafür die Produktion auf.

So hat beispielsweise der Landkreis Gotha nach eigenen Angaben eine Großbestellung von einfachem Mund- und Nasenschutzmasken in einer Größenordnung von 1,5 Millionen Stück in Auftrag gegeben. Nach Angaben von Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) reichen aber auch ein Schal oder ein Tuch, um Mund und Nase abzudecken. Das könnte aber nur ein zusätzlicher Schutz sein, wenn das Abstandsgebot eingehalten werde, warnte Werner.