Gotha. Mit den Änderungen im Entwurf des neuen Thüringer Schulgesetzes erfüllen Schulen im Landkreis Gotha voraussichtlich die Bedingungen für ihren Fortbestand.

Alle zukünftigen ersten Klassen der Grundschulen in Trägerschaft des Landkreises haben mindestens 15 Schüler und erfüllen demnach die Anforderungen nach dem neuen Gesetzentwurf, der diese Zahl vorsieht, teilt das Landratsamt Gotha mit.

Für die Städte Gotha und Waltershausen, die ebenfalls als Schulträger agieren, ist die Situation nun nach der Veränderung des Entwurfs in Richtung geringere Mindestgrößen ähnlich günstig. Lediglich der Regelschule Waltershausen fehlen drei Anmeldungen.

Der Gesetzentwurf gestattet jedoch, dass bereits bestehende Regelschulen unter Umständen auch nur einzügig einschulen dürfen. Auch die Schulen in freier Trägerschaft erreichen in Landkreis die Norm.

Bildungsgewerkschaft begrüßt Korrekturen im neuen Schulgesetz