Erfurt. Die Ohrdrufer Wölfin soll jetzt endgültig abgeschossen werden. Einen entsprechenden Antrag hat das Umweltministerium gestellt. Vor dem Abschuss liegt jedoch eine schwer zu überwindende Hürde.

Das Umweltministerium hat am Donnerstag den Abschuss der Ohrdrufer Wölfin beantragt, die mit ihrem Rudel mehr als 180 Nutztiere gerissen hat, mehr als jeder andere Wolf 2019 in Deutschland.

Die relevanten Ausnahmevoraussetzungen für die Tötung der Wölfin lägen nachweisbar vor, teilte ein Sprecher auf Anfrage unserer Zeitung mit. Die Genehmigung des Antrags obliegt nun dem Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), das dem Umweltministerium untersteht.

Sollte der Antrag genehmigt werden, liegt vor dem Abschuss eine schwer zu überwindende Hürde: Der Wolfsrüde, der die Wölfin GW267f seit Sommer begleitet, darf nicht getötet werden. Die Ausnahmen, die eine Tötung erlauben, gelten möglicherweise für die Wölfin, jedoch bislang nicht für den Rüden.

„Grundsätzlich ist sicherzustellen, dass der Wolf nicht aus Versehen erschossen wird“, teilte das Ministerium mit. Das TLUBN müsse „entsprechende Maßgaben in ihrem Bescheid festlegen“.

Der Präsident des Thüringer Landesjagdverbands, Steffen Liebig, erkennt darin ein großes Problem. „Man kann nur nachts jagen. Doch dann sind die Wölfin und der Rüde praktisch nicht zu unterscheiden. Wir fordern deshalb eine eindeutige rechtliche Absicherung. Die Person, die versehentlich den Rüden erschießt, darf nicht strafrechtlich verfolgt werden“, sagte Liebig unserer Zeitung. Viel Zeit für die mögliche Jagd auf die Wölfin und die bereits genehmigte Jagd auf ihre fünf Mischlinge, die im Mai geboren wurden, bleibt nicht. In wenigen Wochen werden die Hybriden geschlechtsreif. Die jungen Rüden werden vermutlich abwandern, eigene Rudel gründen und so die genetische Reinheit der Wolfspopulation in Deutschland gefährden.

Der Deutsche Bundestag hat gestern einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD beschlossen, der den Abschuss von Problemwölfen sowie ihres gesamten Rudels erleichtern soll.