Weimar/Ohrdruf. Sie steht zwar schon auf der Abschussliste, aber ein juristisches Tauziehen verhindert die Tötung der Ohrdrufer Wölfin. Nun liegt der Fall beim Thüringer Oberverwaltungsgericht.

Während sich der juristische Streit um ihren Abschuss hinzieht, kann die Wölfin zunächst noch ohne Fadenkreuz auf ihrem Pelz durch ihr Revier bei Ohrdruf streifen. Zwar ist die Beschwerde gegen einen Eilantrag, der ihre Tötung vorerst verbietet, beim Oberverwaltungsgericht eingegangen, wie eine Sprecherin des Gerichts in Jena am Donnerstag mitteilte. Doch das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz müsse die Beschwerde nun noch bis spätestens 21. März begründen.

Nach Eingang der Begründung werde auch der Eilantragsseite Zeit gegeben, dazu Stellung zu beziehen. Den genauen Zeitraum dafür konnte Gerichtssprecherin Katharina Hoffmann zwar nicht nennen. In der Regel handle es sich aber um einen Monat.

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Hintergrund ist eine Ausnahmegenehmigung, die das Landesamt als oberste Naturschutzbehörde Thüringens auf Antrag des Umweltministeriums zum Abschuss der eigentlich streng geschützten Wölfin bei Ohrdruf erteilt hat. Das Ministerium hält einen Abschuss für gerechtfertigt, da die Wölfin mehrere Male als sicher bewertete Herdenschutzzäune überwunden und viele Schafe und Ziegen gerissen haben soll.

Nabu und BUND haben Klage wegen Wolf eingereicht

Der Landesverband des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) hat mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage gegen die Genehmigung eingereicht. Da eine Entscheidung in diesem Hauptverfahren noch dauert, stellten die Verbände den Eilantrag. Diesem gab das Verwaltungsgericht Gera statt. Deshalb darf die Wölfin vorerst nicht geschossen werden.

Das juristische Hin und Her verkürzt nun aber ohnehin den Zeitraum, in dem die Ausnahmegenehmigung einen Abschuss überhaupt erlaubt. Denn die Frist dafür läuft Ende April aus. Dann gilt in Anbetracht möglichen Nachwuchses der Wölfin die Schonzeit.