Erfurt. In den Schonzeiten ist es in Deutschland gesetzlich verboten, Wild zu jagen. Es soll verhindert werden, dass Jungtieren die Elterntiere genommen werden.

Von diesem Sonnabend an besteht für die bejagten Tierarten in Thüringen eine Schonzeit. "Das gilt außer für Schwarzwild sowie für kleine Raubsäuger wie Fuchs, Waschbär und Steinmarder", berichtet Frank Herrmann, Geschäftsführer des Landesjagdverbandes. Die Jagd auf Wildschweine sei unter Beachtung des Mutterschutzes ganzjährig geöffnet. Das würde mit der erhöhten Population und der Gefahr der Afrikanischen Schweinepest zusammenhängen.

Im Freistaat gibt es - verteilt in allen Regionen - ungefähr 12.000 Jägerinnen und Jäger, wobei sich die Zahl im vergangenen Jahr um etwa 500 erhöht hat. Voraussetzung für die Erlangung eines Jagdscheins sind dabei neben der bestandenen theoretischen und praktischen auch eine Schießprüfung.

Herrmann verweist darauf, dass die Schonzeit auf den rund 1,2 Millionen Hektar privat verpachteter Gemeinschafts- oder Eigenjagdbezirken bis Ende April dauert. "Ab 1. Mai werden dann beispielsweise wieder Rehbock und Schmalreh geschossen." Bis dahin, so der Appell des Verbandes, sollte in den Revieren und Wäldern den Wildtieren allseits eine entsprechende Ruhe gegönnt werden.

ThüringenForst, mit 190.000 Hektar größter Eigenjagdbesitzer, hat die revierübergreifenden Gesellschaftsjagden in dieser Woche planmäßig eingestellt. Diese, so Sprecher Horst Sproßmann, seien äußerst effektiv, "durchschnittlich werden rund 50 Prozent der Jahresstrecke über alle Wildarten mit dieser Jagdmethode erreicht." Bei Schwarzwild, das bedingt durch die aktuelle Seuchengefahr besonders intensiv bejagt wird, sogar bis zu 70 Prozent.

Ökosystemverträgliche Wildbestände sind für ThüringenForst eine wichtige Voraussetzung, um in den nächsten Jahren den Waldumbau beziehungsweise die Wiederbewaldung voranzutreiben. Seit September 2020 wurden über 300 Ansitz-Drückjagden in den Forstämtern coronakonform durchgeführt.