Berlin. . Die telefonische Krankschreibung gibt es nicht mehr. Kann man sich dennoch ohne Besuch beim Arzt krankschreiben lassen? Wichtige Tipps.

Seit dem 31.März 2023 kann man sich nicht mehr per Telefon krankschreiben lassen. Die telefonische Krankschreibung wurde während der Corona-Pandemie vom gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen als Sonderregel eingeführt, um Kontakte zu minimieren. Da aber das Infektionsrisiko laut Robert Koch-Institut (RKI) gesunken ist, wurde die Regel nun abgeschafft. Muss man jetzt bei Schnupfen, Halsweh und Co. für ein Attest wieder in vollen Wartezimmern ausharren? Nicht unbedingt.

Krankmelden: Diese Regeln gelten

Als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer ist man verpflichtet, seinen Arbeitgeber zu informieren, wenn man krank ist. Ob das direkt über die Chefin oder den Chef, über die Personalabteilung oder das Sekretariat läuft, hängt von dem jeweiligen Betrieb ab und kann überall etwas anders gehandhabt werden. Welche Krankheit Sie haben, müssen Sie nicht zwingend mitteilen. Wichtig ist, anzugeben, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen werden.

Ob Sie direkt am ersten Krankheitstag ein Attest brauchen, hängt auch vom Arbeitgeber ab. Es kann schon ab dem ersten Tag eine ärztliche Krankschreibung verlangt werden. Die Standardregel – die gesetzlich festgelegt ist – besagt: Ab dem vierten Krankheitstag ist ein Attest der Ärztin oder des Arztes notwendig. Drei Tage kann man demnach ohne Krankmeldung zuhause bleiben. Wichtig: Es werden immer die Kalendertage berücksichtigt und nicht die Arbeitstage – also auch Wochenenden und Feiertage zählen.

Elektronisches Attest: So vermeiden Sie den Praxisbesuch

Wenn Sie Kopfschmerzen, Schnupfen oder Übelkeit haben, kann es oft mühsam und kräftezehrend sein, zum Arzt zu gehen. Doch es gibt einen Weg, sich auch weiterhin vom Bett aus krankzumelden: mit der Videosprechstunde. Die Möglichkeit bestehe auch über die Sonderregel hinaus, so der Vorsitzende des Bundesausschusses von Ärzten, Josef Hecken, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Immer mehr Praxen bieten die Videosprechstunde bei vielen Arten von Erkrankungen an – nicht nur bei leichten Atemwegsinfekten. Jedoch wird vorausgesetzt, dass man auch ohne eine körperliche Untersuchung für arbeitsunfähig erklärt werden kann.

Online krankschreiben: Welcher Zeitraum ist möglich?

Wenn man sich digital über Video krankschreiben lässt, gilt das Attest höchstens für sieben Kalendertage. Ist man darüber hinaus krank und will sich weiterhin via Video krankschreiben lassen, muss man zuvor persönlich in der Praxis untersucht worden sein, so schreibt es die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf ihrer Internetseite. Wenn man der Praxis unbekannt ist, kann man demnach nur zwei bis drei Tage krankgeschrieben werden. Videosprechstunden sind eine Kassenleistung.

Es gibt jedoch einen Haken: Patientinnen und Patienten haben grundsätzlich kein Recht auf die Videosprechstunde. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt muss entscheiden, ob eine Krankschreibung per Video möglich ist. Auch nach dem Videogespräch kann man noch in die Praxis gebeten werden, wenn online keine Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden konnte.

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Videosprechstunde – so funktioniert es

Für die Videosprechstunde brauchen Sie einen Computer, ein Tablet oder ein Smartphone – jeweils mit Kamera, Mikro sowie Lautsprecher. Zudem sollten Sie über eine gute Internetverbindung für das digitale Gespräch verfügen.

  1. Sie erhalten von der Praxis nach Absprache einen Termin für die Videosprechstunde. Außerdem sollten Sie dann Zugangsdaten für das Online-Gespräch bekommen, mit denen Sie sich zum Termin einwählen können.
  2. Über die Praxis oder den Videoanbieter werden Sie vor der ersten Videosprechstunde aufgefordert werden, den Datenschutzbestimmungen zuzustimmen. Wichtig: Wenn Sie von dem Videodienst nach Ihrem Namen gefragt werden, achten Sie darauf, diesen korrekt anzugeben. Nur so kann der Arzt Sie richtig zuordnen.
  3. Dann kann es losgehen: Sie wählen sich zum Termin über den Link – beziehungsweise die Zugangsdaten – ein und landen in einem Online-Wartezimmer, bis der Arzt sich dazuschaltet. Dann kann das Gespräch beginnen.
  4. Sobald die Videosprechstunde vorbei ist, melden Sie sich von der Seite ab. Der Arzt wird die Behandlung dokumentieren und sich, wenn sich die Arbeitsunfähigkeit bestätigt hat, um das Attest kümmern.
  5. Seit Anfang 2023 wird die Arbeitsunfähigkeitsbestätigung direkt über die Krankenkasse an den Arbeitgeber übermittelt. Lesen Sie hier mehr dazu: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Radikale Änderung 2023

Krankmeldung: In welchen Fällen muss ich in die Arztpraxis gehen?

Grundsätzlich kann eine digitale Behandlung unpersönlicher sein und der direkte Kontakt beim Arzt auch Vorteile haben. Manche Symptome könnten übersehen werden. Es ist online nicht möglich, Proben zu nehmen, den Puls zu messen und die Lunge abzuhören. Dagegen kann der Arzt Probleme wie Hautausschläge oder Hustengeräusche auch über Video beurteilen. Erkrankungen wie Erkältungen, Magen-Darm-Beschwerden oder Migräne lassen sich meist über die digitale Sprechstunde abklären.

Wie sieht das mit Medikamenten aus? Auch über Video darf der Arzt Rezepte ausstellen. Oft wird er Ihnen das Rezept für Medikamente dann per Post schicken, wenn Sie es nicht in der Praxis abholen können. Bei einigen Videodiensten gibt es mittlerweile auch die Möglichkeit, das Rezept digital als E-Rezept zu erhalten.

(emi)