London (dpa/tmn) –. Selbst die Randbezirke der britischen Hauptstadt sind Teil der Umweltzone. Führt der England-Roadtrip nach London, sollte man sich deshalb vorher schlaumachen - sonst kann es teuer werden.

Wer mit dem Auto in den Urlaub nach England fährt und dabei auch London besuchen will, sollte nicht unbedacht ins Stadtgebiet fahren. Touristen müssen ihr Fahrzeug vorher anmelden. Im Ausland zugelassene Kfz müssten online für die „Ultra Low Emission Zone“ (ULEZ) registriert werden, so der ADAC.

Dies gilt auch dann, wenn sie die Abgasnormen dieser das gesamte Stadtgebiet umfassenden Umweltzone erfüllen. Der Hintergrund sei, dass im Rahmen der automatischen Kameraüberwachung nur Fahrzeuge mit britischem Kennzeichen erkannt werden können. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß müssten eine Abgabe zahlen.

Wer sein Fahrzeug nicht registriert, riskiert empfindliche Bußgelder von 180 Pfund pro Tag (rund 210 Euro). Um das Fahrzeug zu prüfen und anzumelden, findet man alle Informationen auf der Website von Transport for London (TfL).

Die Verkehrsbehörde hat die wesentlichen Informationen auch in deutscher Sprache zusammengefasst. Zudem hält der ADAC auf seiner Webseite umfangreiche Informationen bereit (http://dpaq.de/n8rmn).

Freie Transitfahrt auf dem Autobahnring

Gut zu wissen: Der M25-Autobahnring liegt nicht in der Umweltzone. Wer also an London vorbeifährt, beispielsweise auf dem Weg nach Schottland, muss nichts beachten.

Neben der ULEZ hat London auch noch eine Citymaut-Zone im Innenstadtbereich, wo für alle Kraftfahrzeuge zu bestimmten Zeiten Gebühren anfallen, die vorher online oder per App bezahlt werden müssen - ausgenommen sind laut ADAC Motorräder und Mopeds.

Sind die Geldforderungen überhaupt rechtmäßig?

Doch dürften Bußgelder überhaupt eingetrieben werden? Nach einem Bericht des „Guardian“ wird Transport for London vorgeworfen, mehr als 300000 Bußgelder gegen EU-Bürger seit 2021 zu Unrecht ausgesprochen zu haben - mit teils fünfstelligen Forderungen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt bestätigt mit Blick auf ein Inkassounternehmen, das im Auftrag der Londoner Verkehrsbehörde Geldforderungen an deutsche Autofahrer gestellt hat, dass dieses auf rechtswidrigem Weg an Fahrzeughalter-Daten aus Deutschland gekommen war.

Dem ADAC zufolge haben die Betroffenen in vielen Fällen versäumt, ihr Auto vorab für die Londoner Umweltzonen zu registrieren. „Erhält man im Anschluss daran solche Forderungen, ist es ratsam, Einspruch einzulegen und anhand der Fahrzeugpapiere zu belegen, dass es sich um einen Pkw handelt, beziehungsweise, dass zumindest die Emissionsklasse eingehalten wird“, so der ADAC. Eine zwangsweise Eintreibung der Forderungen in Deutschland sei allerdings nicht möglich.