Berlin (dpa/tmn). Bei kleinen Erledigungen lassen viele Hundebesitzer ihre Tiere im Auto. Was aber, wenn genau dann etwas ist, wenn vom Besitzer jede Spur fehlt - wandert der Hund dann unschuldig mit in den Autoknast?

Es ist für Hundebesitzer eine Horror-Vorstellung: Schnell noch was erledigen, zum Auto zurückkehren und plötzlich sind Fahrzeug und Hund weg. Abgeschleppt, weil das Fahrzeug nicht rechtmäßig geparkt war. Was dann gilt.

Mit Tier an Bord gehe das nicht ohne Weiteres, sagt Barbara Felde von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht: „Keinesfalls darf ein Hund mit einem Auto irgendwohin verbracht werden, wenn die Gefahr besteht, dass der Hund verspätet gefunden und befreit wird, weil der Halter des Wagens nicht weiß, wo sein Wagen hingeschleppt wurde.“

Abschleppen also unmöglich? Nein. Abschleppen ist weiterhin möglich und zulässig. Die abschleppende Behörde (oder der von der Behörde beauftragte Dritte) darf (und muss) nur den Hund aus dem Auto holen und sicherstellen, bevor es entfernt wird. Die Kosten für das Öffnen des Autos und die eventuell entstandenen Schäden trägt dabei der Halter des Fahrzeugs.